Ehrenamt im Auftrag der Gerechtigkeit

Neunkirchen/St. Wendel. Beim Amtsgericht Neunkirchen, das auch für den Bezirk St. Wendel zuständig ist, sind in der Schöffenperiode 2009 bis 2013 insgesamt 32 Hauptschöffen und 26 Hilfsschöffen eingesetzt. Hilfsschöffen werden als Vertreter bei Verhinderung von Schöffen eingesetzt

 Unser Symbolfoto zeigt eine typische Gerichtssituation. Der Schöffe (r.) ist mit den Richtern für eine Urteilsfindung zuständig. Foto: dpa

Unser Symbolfoto zeigt eine typische Gerichtssituation. Der Schöffe (r.) ist mit den Richtern für eine Urteilsfindung zuständig. Foto: dpa

Neunkirchen/St. Wendel. Beim Amtsgericht Neunkirchen, das auch für den Bezirk St. Wendel zuständig ist, sind in der Schöffenperiode 2009 bis 2013 insgesamt 32 Hauptschöffen und 26 Hilfsschöffen eingesetzt. Hilfsschöffen werden als Vertreter bei Verhinderung von Schöffen eingesetzt. "Für die neue Schöffenperiode 2014 bis 2018 wollen wir 40 Schöffen und 20 Hilfsschöffen wählen", sagte Amtsgerichtsdirektor Johannes Schmidt-Drewniok auf Anfrage der SZ. Ein Schöffengericht ist in der Regel mit zwei Schöffen als Laienrichtern und einem Berufsrichter besetzt. Die Schöffen werden auf der Grundlage einer Vorschlagsliste, die von den Gemeinden erstellt wird, von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht für jeweils fünf Jahre gewählt. Wie groß der zeitliche Aufwand für den einzelnen Schöffen tatsächlich ist, lässt sich vorab nicht sagen. Die Zahl der Schöffen soll so bemessen werden, so Schmidt-Drewniok, dass jeder (Haupt-)Schöffe meist an nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden muss. Die Schöffen werden jeweils vor einem Geschäftsjahr vorab für alle Sitzungstage ausgelost.Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Es gibt einen Ausgleich beispielsweise für Fahrtkosten und sonstigen Aufwand, Verdienstausfall oder Nachteile bei der Haushaltsführung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen und dem zeitlichen Umfang, mit dem die Schöffen in Anspruch genommen werden müssen, wie der Amtsgerichtsdirektor erläuterte.

Die Altersgrenze für Schöffen hat vereinzelt schon für Verärgerung gesorgt, denn es ist gesetzlich geregelt, dass nur Personen berufen werden sollen, die bis zum Ende der Wahlperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Johannes Schmidt-Drewniok dazu: "Altersgrenzen gibt es für viele Lebensbereiche. Natürlich gibt es Risiken hinsichtlich einer Einschränkung der individuellen Leistungsfähigkeit in hohem Lebensalter. Aber gesundheitliche Probleme können auch jüngere Menschen jederzeit treffen. Bei zunehmender Lebenserwartung und zwar auch zunehmend bei Erwartung guter Gesundheit werden viele Menschen, die älter als 70 Jahre sind, noch gute Schöffen sein können. Eine maßvolle Anhebung der Altersgrenze hielte ich daher für gut vertretbar."

schoeffenwahl.de

Foto: Andreas Engel

Auf einen Blick

Beim Amtsgericht Neunkirchen werden Schöffen nur in Strafsachen für Erwachsene eingesetzt. Das Schöffengericht in Neunkirchen ist für die Amtsgerichtsbezirke Homburg, Neunkirchen, Ottweiler und St. Wendel zuständig. Für Jugendstrafsachen, die nicht durch den Jugendrichter (beim jeweiligen örtlichen Amtsgericht) oder durch die Jugendkammer (beim Landgericht Saarbrücken) zu verhandeln sind, ist für das gesamte Saarland ein zentrales Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Saarbrücken eingerichtet. Festgesetzt wird die Zahl der zu wählenden Schöffen durch den Präsidenten des Landgerichts. Am Schöffenamt interessierte Bürger können sich bis zum 31. März bei ihren Wohnort-Kommunen melden; die Homepages der Kreis-Kommunen bieten Informations- und Bewerbemöglichkeiten an. sl

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