Schweres Krebsleiden Ehemaliger Unterweltkönig Hugo Lacour ist tot

Saarbrücken · Der ehemalige Rotlichkönig von Saarbrücken, Hugo Lacour, ist auf der Palliativstation eines Saarbrücker Krankenhauses gestorben.

 Der frühere Saarbrücker Rotlichkönig Hugo Lacour ist tot. Im Jahr 2015 stand er noch vor dem Saarbrücker Landgericht.

Der frühere Saarbrücker Rotlichkönig Hugo Lacour ist tot. Im Jahr 2015 stand er noch vor dem Saarbrücker Landgericht.

Foto: BeckerBredel

Hugo Lacour, früherer Rotlichtkönig von Saarbrücken, ist tot. Er erlag im Alter von 74 Jahren einem schweren Krebsleiden. Dies bestätigte am Montag auf Anfrage eine Angehörige des französischen Staatsbürgers. Demnach starb Lacour bereits am Donnerstag, 30. November 2017, auf der Palliativstation eines Saarbrücker Krankenhauses. Seine schwere Krebserkrankung war schon im August 2015 Thema bei seiner letzten Verurteilung vor dem Landgericht. Damals war er wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Ein weiteres Verfahren wegen eines versuchten Raubüberfalls gegen den Mann, der vor Jahrzehnten als der König der Saarbrücker Unterwelt galt, war zuvor eingestellt worden.

Bundesweit Schlagzeilen machte Lacour in den 1990-er Jahren als er angebliche Rotlicht-Kontakte des damaligen SPD-Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine andeutete, aber die behaupteten Beweise schuldig blieb. Lacour, der längere Zeit vor der deutschen Justiz auf der Flucht war, war in Österreich bei einer Polizeikontrolle aufgefallen und dann nach Deutschland ausgeliefert worden. Im April 1997 verurteilte ihn das Saarbrücker Schwurgericht nach mehrjähriger Verhandlung wegen Mordes aus Habgier an einem Saarbrücker Geschäftsmann zu lebenslanger Haft. Die Leiche des Mannes wurde bis heute nicht gefunden. Lacour beteuerte in diesem Fall stets seine Unschuld. Er kam 2009 wieder auf freien Fuß. Gemeinsam mit seinem Saarbrücker Rechtsanwalt Walter Teusch versuchte er eine Wiederaufnahme des Prozesses zu erreichen. Das Oberlandesgericht lehnte dann 2011 – fast 14 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung des früheren Saarbrücker Rotlichtkönigs – ein Wiederaufnahmeverfahren ab.

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