EEC-Sachverständige expandieren: Neubau am Standort Saarwellingen

Gegenüber der Jet-Tankstelle, wo zuvor noch ein abrissreifes Gebäude stand, entsteht das neue EEC-Sachverständigenbüro, das dort mit seinen Sachverständigen und Mitarbeitern Schadensbetroffenen und Autofahrern mit „Rat und Tat“ zur Seite stehen wird. EEC-Gutachten: Schaden- und Wertgutachten nicht nur im Kfz-Bereich Die EEC GmbH & Co.

 Das demnächst neue EEC-Sachverständigenbüro in Saarwellingen. Foto: EEC

Das demnächst neue EEC-Sachverständigenbüro in Saarwellingen. Foto: EEC

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 Ob Fahrzeug- oder Bauschäden, bei den EEC-Sachverständigen sind Geschädigte in den besten Händen. Fotos: EEC

Ob Fahrzeug- oder Bauschäden, bei den EEC-Sachverständigen sind Geschädigte in den besten Händen. Fotos: EEC

KG ist spezialisiert auf die Bewertung von Schäden, Rekonstruktion von Bewegungsabläufen und Schadenshergängen sowie Unfallanalysen. Auch Fachseminare für KFZ-Sachverständige, Schadensachbearbeiter und Schadenregulierer führt die EEC regelmäßig durch. Mit ihren qualifizierten, erfahrenen Sachverständigen ist die EEC kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Beweissicherung bzw. Schadenbewertung an Kraftfahrzeugen oder die Rekonstruktion eines Unfallhergangs geht. Die Begutachtung von Bauschäden fällt ebenfalls in den Kompetenzbereich des Unternehmens und wird von einem in der Bauschaden-Begutachtung erfahrenen Bauingenieur abgedeckt.

Geschäftsführer Martin Philippi, selbst seit nahezu 30 Jahren KFZ-Sachverständiger für die Bereiche Schadenbegutachtung, Unfallanalytik und Havarie-Schäden, beschäftigt derzeit 13 Mitarbeiter. "Mit dem neuen Standort bieten wir allen Schadensbetroffenen eine kompetente Anlaufstelle, um sich zu informieren und auch technisch beraten zu lassen", so Geschäftsführer Martin Philippi, und ergänzt "Wer mit Fragen zu seinem KFZ, einem Schaden, technischen Problemen, z. B. bei einer Reparatur, zum Wert - oder auch mit einem Bauschaden zu uns kommt, dem helfen wir unkompliziert und schnell."

Im Schadenfall werden nur nachgewiesene Ansprüche reguliert

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte nach herrschender Rechtsprechung das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Gemäß dem Grundsatz "wer fordert, muss beweisen" ist der Geschädigte sogar verpflichtet, seine Ansprüche nachzuweisen. Die Kosten für das Gutachten trägt dann der Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung.

EEC-Gutachten - optimale Entscheidungshilfe

Mit den unabhängig erstellten Gutachten der EEC erhält der Geschädigte eine optimale Entscheidungshilfe, ob beispielsweise eine Reparatur noch sinnvoll oder eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Selbstverständlich orientieren sich die Gutachten der EEC an den geltenden, aktuellen Grundsätzen des Schadenersatzrechtes. Ob im Auftrag der bei Verkehrsunfällen geschädigten Fahrzeughalter oder der zuständigen Versicherungen: Gutachten der EEC sind bedarfsorientierte, anerkannte Grundlagen und Hilfsmittel bei der Schadenabrechnung und -regulierung.

Weitere Informationen:

EEC Heusweiler-Eiweiler

Jahnstraße 1

Tel. ( 0 68 06) 95 13 00

Mo. - Fr. : 8 - 17 Uhr

EEC Saarwellingen

Am Schloßplatz 17

(ggü. Rathaus)

Tel. (0 68 38) 98 68 20

Mo. - Fr.: 13.30 - 17 Uhr

Email:

zentrale@eec-gutachten.de

Internet:

www.eec-gutachten.de

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