Verstöße im Saarland 20 Verfahren wegen Datenschutz-Vergehen

Saarbrücken · Seit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen EU-Regeln sind die Hinweise auf Verstöße deutlich angestiegen.

 Monika Grethel ist die saarländische Datenschutzbeauftragte.

Monika Grethel ist die saarländische Datenschutzbeauftragte.

Foto: LFDI

Die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) läuft im Saarland noch nicht reibungslos. Die ganz großen Verstöße mit möglichen Bußgeldern in Millionenhöhe hat es hierzulande bisher allerdings noch nicht gegeben. So lautet das Zwischenfazit der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Monika Grethel, nachdem die neuen EU-Regeln nun knapp ein halbes Jahr in vollem Umfang in Kraft sind.

Das „Handelsblatt“ hatte zuletzt berichtet, dass die Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer schon bald Bußgelder „in erheblichem Umfang“ verhängen werden – so etwa in Baden-Württemberg. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Stefan Brink, nannte als Beispiele für DSGVO-Verstöße rechtswidrige Videoüberwachungen sowie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Auch in Berlin dürfte es laut der „Handelsblatt“­Umfrage schon bald Bußgelder geben. In Nordrhein-Westfalen sind die ersten Bescheide bereits erlassen worden.

Ganz so weit ist es im Saarland noch nicht. Auch wenn laut Grethel seit dem DSGVO-Stichtag am 25. Mai knapp 20 Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschutz eingeleitet wurden. Einige davon beziehen sich allerdings auf die Zeit vor der neuen Richtlinie. Als Beispiele für Verstöße nannte die Landesbeauftragte die Übermittlung von Daten ohne Zustimmung der betroffenen Personen. „Das sind aber keine großen Sachen“, betont Grethel. Bußgelder könnte es im Zuge einiger dieser Verfahren dennoch irgendwann geben.

Insgesamt ist Grethel noch nicht zufrieden mit der Umsetzung der DSGVO im Saarland. Bei der Zahl der Hinweise auf mögliche Datenschutz-Vergehen sei seit dem 25. Mai „ein deutlicher Anstieg erkennbar“ – was auf zahlreiche Verstöße schließen lasse. Allerdings habe die Zunahme an Beschwerden wohl auch mit der stärkeren Sensibilisierung der Bevölkerung für Datenschutz-Belange seit dem endgültigen Inkrafttreten der DSGVO zu tun. Von den Verfahren betroffen sind bislang vor allem Einzelpersonen und in geringerem Umfang auch Unternehmen. Ein Lob sprach Grethel für die Ehrenamtlichen im Land aus: „Die Vereine haben sich wirklich sehr gut informiert.“

Nach Auskunft der Leiterin konzentriert sich das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland derzeit vor allem noch darauf, Unternehmen, Vereinen und Behörden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Demnächst soll es dann aber auch Kontrollen vor Ort geben.

Die neuen Regeln sehen im Einzelnen eine Meldepflicht bei Datenschutz-Pannen, erweiterte Dokumentationsvorgaben sowie deutlich mehr Rechte für die von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen vor. Neu sind außerdem höhere Strafen, die bei Verstößen drohen: Theoretisch können auf Basis der neuen DSGVO Bußgelder in Höhe von 20 Millionen Euro (oder vier Prozent des Umsatzes) verhängt werden. Grethel hatte aber bereits klargestellt, dass die Sanktionen verhältnismäßig sein sollen und Kleinbetriebe oder Vereine keineswegs mit den Höchststrafen zu rechnen haben. Zudem gebe es auch die Möglichkeit, Verwarnungen und Hinweise auszusprechen.

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