Dreieinhalb Jahre Haft nach Messer-Attacke in Aufnahmelager

Saarbrücken. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht am Freitag einen 22-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der gebürtige Kurde hatte zuvor gestanden, dass er vor rund fünf Monaten im Aufnahmelager in Lebach einen Landsmann (20) angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte

 Tatort: Aufnahmelager. Foto: rup

Tatort: Aufnahmelager. Foto: rup

Saarbrücken. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht am Freitag einen 22-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der gebürtige Kurde hatte zuvor gestanden, dass er vor rund fünf Monaten im Aufnahmelager in Lebach einen Landsmann (20) angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte.

Warum es genau zu diesem Streit gekommen war, ließ sich nicht mehr klären. Offensichtlich hatte der Angeklagte zu sehr dem Alkohol zugesprochen und sich rund zwei Promille angetrunken. Im Laufe des 3. September 2008 fing er dann an, den zwei Jahre jüngeren Mann zu provozieren. Der Disput eskalierte immer weiter und bewegte sich in Richtung Küche. Darauf warf der Beschuldigte zunächst mit einer Bratpfanne nach dem Opfer. Dann griff er zwei Küchenmesser und stach mit dem einen zu. Er traf das Gegenüber unterhalb des linken Schlüsselbeines und schlitze eine Arterie auf. Das war extrem gefährlich für das Opfer. Nur weil dem jungen Mann sofort geholfen wurde, überlebte er und konnte mit einer Notoperation im Krankenhaus gerettet werden.

Fazit der Richter: Der Angeklagte habe sein Opfer vorsätzlich und lebensgefährlich verletzt. Das sei ein versuchtes Tötungsdelikt. Dazu habe der Angeklagte nun ein "von Reue getragenes Geständnis abgelegt". Er habe sich zudem bei dem Opfer ausdrücklich entschuldigt. Dies führe zu einer deutlichen Milderung der in einem solchen Fall angemessenen Strafe. Ohne Geständnis hätte es fünf Jahre Haft gegeben, so der Vorsitzende Richter. Eineinhalb Jahre davon habe sich der Angeklagte jetzt erspart. Der 22-Jährige nahm dieses Urteil an. Es ist rechtskräftig. wi

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