Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für erzwungenen Sex

Saarbrücken. Zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilte gestern die zweite Große Strafkammer des Landgerichts einen 39-jährigen Dachdecker aus Saarbrücken. Er habe über zwei Jahre hinweg seine Lebensgefährtin bedroht, eingesperrt, vergewaltigt sowie körperlich und seelisch verletzt

Saarbrücken. Zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilte gestern die zweite Große Strafkammer des Landgerichts einen 39-jährigen Dachdecker aus Saarbrücken. Er habe über zwei Jahre hinweg seine Lebensgefährtin bedroht, eingesperrt, vergewaltigt sowie körperlich und seelisch verletzt. Das Opfer, eine 44-jährige Landschaftsgärtnerin, schilderte unter Tränen ihre Erlebnisse während der Partnerschaft mit diesem Mann. Schon bald nachdem man zusammenzog, habe es Differenzen gegeben. Sie wäre am liebsten wieder aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, fand aber nicht die Kraft dazu. Weil sie sich sexuell verweigerte, soll er immer wieder versucht haben, ihr seinen Willen aufzuzwingen. In der Gerichtsverhandlung wollte der Angeklagte zunächst nicht aussagen. Nach der Zeugenaussage seiner früheren Partnerin, entschloss er sich zu einem Geständnis. Das Gericht hat ihm dafür zugesagt, dass die Strafe dreieinhalb Jahre nicht überschreiten werde. Denn dem Opfer würde dadurch weitere peinliche Fragen erspart. Kurz vor Ende des Prozesses erwog der 20-fach vorbestrafte Angeklagte sein Geständnis zu widerrufen. Er unterließ es allerdings, als ihm klar gemacht wurde, dass er dann mit einer deutlich höheren Strafe rechnen müsse. Die Strafkammer blieb dann auch bei dem zugesagten Urteil von dreieinhalb Jahren. Die Vorsitzende machte deutlich, dass die Aussage des Opfers durchweg glaubhaft war. Es seien keine Tendenzen erkennbar, dass sie den Angeklagten böswillig belaste. Sie habe ihn nicht einmal angezeigt. Die Sache kam erst ins rollen, weil der Mann sie nach der Trennung weiterhin durch Anrufe und durch Randalieren vor der Haustür belästigte. Nur deshalb habe sie sich bei der Polizei beschwert. jht

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