Die rechtlichen Voraussetzungen im Sozialgesetzbuch

Kreis Neunkirchen. Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den §§ 93 ff. im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Kreis Neunkirchen. Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den §§ 93 ff. im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Gibt es in einem Betrieb mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte behinderte Personen, so ist eine örtliche SchwbV zu wählen (§ 94 Abs. 1 SGB IX). Die Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat) haben auf die Wahl einer SchwbV hinzuwirken (§ 93 Satz 2 SGB IX).Die Wahl einer örtlichen SchwbV kann aber auch in Betrieben stattfinden, in denen es sonst keine Organe betrieblicher Mitbestimmung gibt. Mehrere Betriebe können vom Arbeitgeber im Benehmen mit dem Integrationsamt "für die Wahl" zusammengefasst werden, sofern räumliche Nähe besteht (§ 94 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX), und es können auch Stufenvertretungen gewählt werden (§ 97 SGB IX).

Die SchwbV besteht aus einer Vertrauensperson (die selbst nicht schwerbehindert sein muss), und wird grundsätzlich alle vier Jahre in Betrieben oder Dienststellen gewählt. Alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen sind, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer, wahlberechtigt. Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte, behinderte oder nichtbehinderte Beschäftigte, wenn sie am Wahltag volljährig sind und dem Betrieb schon mindestens sechs Monate angehört haben. Die letzten regelmäßigen Wahlen der örtlichen SchwbV haben in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2010 stattgefunden. jkn

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