Die Pflege kann man sich teilen

Saarlouis. Angenommen, ein Vater braucht Pflege. Was dann? "Der erste Schritt wäre, bei der Pflegeversicherung den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen", sagt Anke Rennollet vom Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis. "Die Pflegeversicherung veranlasst dann, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei einem Hausbesuch den Vater begutachtet

Saarlouis. Angenommen, ein Vater braucht Pflege. Was dann? "Der erste Schritt wäre, bei der Pflegeversicherung den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen", sagt Anke Rennollet vom Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis. "Die Pflegeversicherung veranlasst dann, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei einem Hausbesuch den Vater begutachtet." Wird dabei festgestellt, dass der Vater pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, das ist das so genannte Sozialgesetzbuch SGB XI, dann erhält er eine Pflegestufe und somit Leistungen der Pflegekasse."Welche Pflegetätigkeiten der Vater nun in Anspruch nimmt, bestimmt er selbst. Der Pflegestützpunkt berät ihn dabei auf Wunsch. Dazu kann er Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes zu sich nach Hause bitten. "Das ist sinnvoll", sagt Rennollet. "Wir können dann mit dem Vater gemeinsam den Hilfebedarf ermitteln und die Hilfen einleiten."

Vielleicht kann ein Angehöriger die Pflege des Vaters übernehmen. Dann überweist die Pflegekasse dem Vater monatlich das so genannte Pflegegeld: bei Pflegestufe eins 235 Euro, zwei 440 Euro und drei 700 Euro.

Der Vater kann aber auch einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Dazu beantragt er bei der Pflegekasse die Pflegesachleistung. Mit dem ambulanten Dienst wird nun genau vereinbart, welche Leistungen der Vater braucht. Beispiel: drei Mal in der Woche Hilfe zum Duschen. Jede Leistung hat ihren Preis. Der Pflegedienst kann dem Vater Leistungen bringen, die in der Summe bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten: Pflegestufe eins 450 Euro, Pflegestufe zwei: 1100 Euro, Pflegestufe drei: 1550 Euro.

Natürlich kann sich, sagt Rennollet, ein Angehöriger die Pflege mit dem ambulanten Dienst teilen. "Dann werden Pflegegeld und Pflegeleistung kombiniert." Am Beispiel Pflegestufe zwei: Der Dienst rechnet die von ihm erbrachten Leistungen ab. Er verbraucht nur 60 Prozent des Höchstbetrages von 1100 Euro. Bleiben 40 Prozent für das, was der Angehörige leistet. Dafür zahlt die Kasse dem pflegebedürftigen Vater 40 Prozent - allerdings des Pflegegeldes, bei Stufe zwei also von 440 Euro. Das sind im Beispiel 176 Euro, die er dem Angehörigen bezahlen kann. Foto: SZ/B.Schneider

Auf einen Blick

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis berät neutral zu allen Fragen rund um die Pflege. Er wird vom Kreis, Land und Kassen getragen.

 Welche Pflegeleistung ist sinnvoll? Wie beantragt man sie? Fachkräfte vom Pflegestützpunkt haben Antworten. Foto: dpa

Welche Pflegeleistung ist sinnvoll? Wie beantragt man sie? Fachkräfte vom Pflegestützpunkt haben Antworten. Foto: dpa

 Welche Pflegeleistung ist sinnvoll? Wie beantragt man sie? Fachkräfte vom Pflegestützpunkt haben Antworten. Foto: dpa

Welche Pflegeleistung ist sinnvoll? Wie beantragt man sie? Fachkräfte vom Pflegestützpunkt haben Antworten. Foto: dpa

Kontakt: Lothringer Straße 9, Saarlouis; Tel. (0 68 31) 12 06 30; saarlouis@psp-saar.net. Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr; Freitag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr. we

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