Grubenwasser „Die Leute haben Angst“

Saarbrücken · Der Bergbau und sein Erbe lassen die Emotionen im Saarland noch immer hochkochen. So auch gestern, als sich im Landtag erneut Kritiker zu den Grubenflutungsplänen der RAG äußerten.

 Die Flutungspläne der RAG (hier der ehemalige Nordschacht des Bergwerks Ensdorf) bleiben umstritten.

Die Flutungspläne der RAG (hier der ehemalige Nordschacht des Bergwerks Ensdorf) bleiben umstritten.

Foto: Ruppenthal

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen IGAB hat der saarländischen Politik vorgeworfen, die Bedenken der Bevölkerung angesichts einer möglichen Grubenflutung nicht ernst zu nehmen. „Die Politik sollte eine aktive Interessensvertretung der Bevölkerung sein“, erklärte Patricia Bauer von der IGAB am Freitag vor dem Landtagsausschuss für Gruben­sicherheit und Nachbergbau. Dies sei bei dem Thema aber nicht der Fall, so Bauer. „Die Leute haben Angst und fühlen sich allein gelassen.“ Dies gehe „einher mit einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der Politik“, so Bauer. Mit Blick auf die Aussage von Umweltminister Reinhold Jost (SPD) in der SZ, dass nicht der Landtag, sondern die Verwaltung die Entscheidung über eine Genehmigung der vom Bergbaukonzern RAG beantragten Teilflutung fällt, sagte Bauer: „Hoffentlich ist dieser Landtagsausschuss nicht nur das Überdruckventil, nach dem Motto: Wir haben uns alles angehört, aber das ändert an den Plänen nichts.“

Der Ausschussvorsitzende Eugen Roth (SPD) erinnerte daran, dass die IGAB selbst eine „interessensgelenkte politische Bewertung“ vornehme. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen sei bereits zum zweiten Mal in den Ausschuss eingeladen worden, um seine Bedenken äußern zu können. „Der Ausschuss nimmt Ihre Sorgen ernst. Und seien Sie versichert: Die Arbeit des Ausschusses lässt die Landesregierung nicht unbeeindruckt.“

Die IGAB hält die Grubenflutungspläne für „unverantwortlich“, weil sie „große Risiken für das Saarland“ berge. „Einziger Vorteil“ einer Flutung der ehemaligen Bergwerke sei die Einsparung von rund 13,4 Millionen Euro, die das derzeitige Abpumpen des Grubenwassers jährlich koste, so IGAB-Sprecher Manfred Reiter. Und davon profitiere „lediglich die RAG“. Würde die RAG-Stiftung, die die sogenannten Ewigkeitslasten finanzieren soll, „mal pleite gehen, dann wäre die Übernahme dieser Pumpkosten für das Saarland durchaus tragbar“, so Reiter. Die IGAB fordert „weitere Untersuchungen – auch medizinische und juristische – zu den Auswirkungen einer Flutung“, einen Runden Tisch mit Experten sowie eine bessere Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung.

Gehört wurde außerdem der Entsorgungsverband Saar (EVS). Der Verband – unter anderem für Abwasser zuständig – war erst spät in das Planfeststellungsverfahren für die beantragte Teilflutung der RAG einbezogen worden. Trotz der deshalb behördlich verlängerten Abgabefrist hat der EVS nun schon am 8. Januar seine Stellungnahme zu den Flutungsplänen abgegeben. Und die fällt kritisch aus. So befürchte man, „dass insbesondere unser Kanalsystem und einzelne Sammler Schaden nehmen könnten“, wie EVS-Geschäftsführer Michael Phi­lippi erklärte. Zudem könne es durch Hebungen und Senkungen, die im Zusammenhang mit einer Flutung zu erwarten seien, zu Rohrbrüchen und Rückstauungen kommen. „Das könnte sich alles durchaus negativ auswirken, auch letztlich für die saarländischen Gebührenzahler“, so Philippi, ehemals Bürgermeister der von Bergschäden besonders betroffenen Gemeinde Saarwellingen. Ferner befürchte man Auswirkungen auf die Wasserqualität.

Die Nachfrage des Abgeordneten Günter Heinrich (CDU), ob es Schäden an den EVS-Anlagen auch zu Zeiten des aktiven Bergbaus gegeben habe und wie die RAG damit umgegangen sei, wusste Philippi nicht zu beantworten. Angaben dazu sollen nun nachgereicht werden. Die CDU-Abgeordnete Sarah Gillen erinnerte daran, dass es nach dem Gutachten des Hydrogeologen Jürgen Wagner auch ohne Flutung zu Erderschütterungen kommen kann, die dann sogar heftiger und unvorhersehbarer ausfallen könnten. Die EVS-Anlagen wären mutmaßlich also auch dann gefährdet. „Wir wollen nur anmerken, dass es bei einer Flutung möglicherweise zu Schäden kommen kann“, erklärte die EVS-Juristin Ellen Straßberger daraufhin. Vertreter des Landkreistages, der ebenfalls gehört werden sollte, tauchten nicht auf.

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