Feminismus Die Frau, die die Banker das Fürchten lehrt

Sulzbach/Karlsruhe · Heute streitet Marlies Krämer in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof gegen die Sparkasse Saarbrücken für ihr Recht als Frau. Sie möchte in Formularen „Kundin“ genannt werden – und nicht „Kunde“.

 Liebenswürdig hartnäckig: An diesem Dienstag zieht Marlies Krämer aus Sulzbach vor das höchste deutsche Gericht. Die Rentnerin klagt vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von „Kunde“, also „Kundin“, nennen müssen.

Liebenswürdig hartnäckig: An diesem Dienstag zieht Marlies Krämer aus Sulzbach vor das höchste deutsche Gericht. Die Rentnerin klagt vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von „Kunde“, also „Kundin“, nennen müssen.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Marlies Krämer ist eine Kämpferin. Durch und durch. Ob für die Linke, deren Ehrenvorsitzende sie in der alten Bergbaustadt Sulzbach ist. Oder ob sie sich für den Umweltschutz stark macht. Vor neun Jahren kettete sie sich, die Kappe kess auf dem Kopf, an eine 350-jährige Eiche an der A 623 bei Altenwald an, wollte partout verhindern, dass die gefällt wird. Der stolze Baum wurde trotzdem Opfer der Kettensäge. Die Kampfeslust der heute 80-Jährigen focht das nicht an.

Diesen Dienstag kämpft sie. Wieder mal. Von zehn Uhr an steht die erklärte „Freundin von Oskar Lafontaine“ in Karlsruhe VOR den Schranken des höchsten deutschen Gerichtes. Vor dem Bundesgerichtshof will die Rentnerin für etwas im Grunde Selbstverständliches streiten: Dass sie als Frau auch als Frau wahrgenommen wird. Klingt erstmal merkwürdig. Doch als sie bei ihrer heimischen Sparkasse ein Formular ausfüllen wollte, machte man sie zum Mann. So sieht es jedenfalls Krämer. Die Bankformulare wimmeln vor männlichen Bezeichnungen, empört sie sich: „Kontoinhaber“, „Einzahler“, „Sparer“. Sie aber will „Kundin“ sein – nicht „Kunde“. „Obwohl Frauen 52 Prozent der Bevölkerung ausmachen, werden wir ständig geschlechtsumgewandelt.“

Bei der Sparkasse Saarbrücken denke man aber gar nicht daran, was zu ändern. „Zu aufwändig, zu teuer“, habe „Mann“ ihr geantwortet. Dabei könnte die Bank ja „die männlichen Formulare weiter nutzen – für Männer“, sagt Krämer durchaus konziliant: „Sie müssten nur für Kundinnen neue drucken, das wäre ja auch für die Umwelt besser.“ Die Banker aber blieben stur. So zog Krämer vors Gericht. „Denn es geht ums Prinzip“, sagt Krämers Anwalt Wendt Nassall. Um Gleichbehandlung, wie es das Gesetz vorschreibt. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, sagt Krämer mit der ihr eigenen liebenswürdigen Hartnäckigkeit.

Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, der die strittigen Formulare entworfen hat, versteht man die Aufregung nicht. Man spreche Kunden grundsätzlich geschlechtsspezifisch an. Nur bei Vertragsmustern sei dies anders. „Es handelt sich dabei häufig um rechtlich komplexe Texte, die im Satzbau durch die Verwendung beider Geschlechter zusätzlich verkompliziert würden. Deswegen wird bei diesen Formularen eine einheitliche Form der Ansprache gewählt“, erläutert Sprecher Stefan Marotzke.

Das Landgericht Saarbrücken hat Krämers Klage bereits in zweiter Instanz zurückgewiesen. In Formularen werde das „generische Maskulinum“, also grammatisch maskuline Substantive, verallgemeinernd geschlechtsneutral verwendet, befanden die Richter. Dies gelte „insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits seit 2000 Jahren schon im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personengruppen beiderlei Geschlechts das Maskulinum als Kollektivform verwendet und es sich insoweit um nichts weiter als die historisch gewachsene Übereinkunft über die Regeln der Kommunikation handelt.“

Manche halten Krämers Kampf daher für ein Farce, glauben, da reite eine Doña Quichotte gegen Windmühlen an. Doch die täuschen sich. Einige Male schon hat, um im Bilde zu bleiben, da eine Davida einen Goliat gefällt. Krämer, die nach der Hauswirtschaftsschule als Verkäuferin und als Küchenhilfe in der Uni-Mensa arbeitete, verstand es immer, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Nach dem frühen Tod ihres Mannes, 1972, zog sie vier Kinder groß – „eine Frau und drei Männer“. Sie hat als Gasthörerin Soziologie studiert und sich nie was bieten lassen. Oft schon hat sie erfolgreich für eine „frauliche“ Sprache gekämpft: In den 90er Jahren verzichtete sie sechs Jahre lange auf einen Pass, bis sie endlich den Antrag als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Später sammelte sie Unterschriften, bis auch Hochdruckgebiete Frauennamen bekamen. Vorher waren die Hochs männlich und Tiefs weiblich. Gut und schlecht wurde sozusagen per Geschlecht definiert.

Was wäre nun, würde Krämer auch im aktuellen Fall vor dem BGH Recht bekommen? Dann hätten nicht nur über 1600 Kreditinstitute in Deutschland ein Problem, sondern auch viele andere Institutionen und Firmen, die mit dem verallgemeinernden Maskulinum arbeiten. „Eine Ideallösung gibt es in dem Fall nicht“, meint Kathrin Kunkel-Razum. Die Duden-Redaktionsleiterin würde entweder zwei Formularvarianten oder eine doppelte Anrede („Liebe Kundin“, „Lieber Kunde“) empfehlen - oder die direkte neutrale Ansprache „Guten Tag ...(Vorname/Nachname)“.

Selbst wenn sich Marlies Krämer in Karlsruhe durchsetzt, bleibt ihr immer noch genug zu tun. Auch daheim in Sulzbach. Im März 2017 sollte sie die „Bürgermedaille“ bekommen - ob ihres vielfältigen Engagements. Als Bürgermeister Michael Adam (CDU) sie anrief, habe sie gleich gesagt: Eine „Bürger“-Medaille könne sie nicht annehmen, gerne aber eine „Bürgerinnen“-Medaille. Adam versprach Abhilfe. Passiert ist bislang nichts. Marlies Krämer hat einen Vorschlag parat: Warum kann die Auszeichnung eigentlich nicht „Ehrenmedaille“ heißen? Vielleicht hören der Sulzbacher Adam und seine Stadträte ja mal auf diese kluge Eva.

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