Der Schlichter richtet es jetzt öfter

Saarbrücken. Fast anderthalb Jahre nach dem Start des Projekts "Gerichtsnahe Mediation im Saarland" haben Mediatoren des Landgerichts Saarbrücken eine positive Zwischenbilanz gezogen. Als eine Alternative zum streitigen Verfahren wird die gerichtsnahe Mediation vom so genannten Mediator, einem neutralen, unabhängigen Vermittler zwischen den Streitparteien geleitet

Saarbrücken. Fast anderthalb Jahre nach dem Start des Projekts "Gerichtsnahe Mediation im Saarland" haben Mediatoren des Landgerichts Saarbrücken eine positive Zwischenbilanz gezogen. Als eine Alternative zum streitigen Verfahren wird die gerichtsnahe Mediation vom so genannten Mediator, einem neutralen, unabhängigen Vermittler zwischen den Streitparteien geleitet. 2010 wurden am Landgericht Saarbrücken 37 Verfahren eingeleitet. 17 Verfahren wurden im selben Jahr beendet. Bei elf fanden die Parteien eine einvernehmliche Lösung. Die übrigen sechs gingen zurück ins Verfahren. Von den Anfang 2011 noch offenen 20 Verfahren wurden bis Ende Mai 16 Mediationsverfahren abgeschlossen.Angeboten wird die gerichtsnahe Mediation auch am Sozialgericht und am Landessozialgericht für das Saarland.

Im laufenden Jahr sind am Saarbrücker Landgericht bereits 23 Mediationsverfahren auf den Weg gebracht worden. Bisher wurden acht Verfahren beendet, davon fünf einvernehmlich abgeschlossen und drei auf Wunsch der Parteien ins streitige Verfahren zurückgegeben.

"Die Anzahl der Verfahren ist dieses Jahr sprunghaft angestiegen", sagt die Mediatorin und Richterin am Saarbrücker Landgericht, Claudia Witsch. Sowohl die beteiligten Anwälte als auch die betroffenen Parteien hätten sich durchweg hochzufrieden mit dem Verfahren gezeigt, ergänzt der Mediator und Richter Steffen Kaiser. "Es gibt bedauerlicherweise seitens der Anwaltschaft immer noch Vorbehalte gegenüber dem Mediationsverfahren. Gerade Anwälte, die es noch nicht kennen, lehnen das Verfahren ab, ohne es ausprobiert zu haben", so Kaiser. Vermutlich weil sich Anwälte vornehmlich als reine Rechtsberater verstünden.

Geeignet für ein Mediationsverfahren im Zivilprozess seien vor allem Streitigkeiten, bei denen es ständige Kontakte zwischen den Parteien gibt, darunter Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Gesellschaftern oder Konflikte zwischen Familienangehörigen. "Ein typischer Fall ist eine Klage von Eltern gegen ihre Tochter auf Rückzahlung eines Darlehens, wobei die Tochter behauptet, dass ihre Eltern ihr das Geld nicht geliehen, sondern geschenkt haben", erläutert Kaiser.

Am saarländischen Sozialgericht und Landessozialgericht wird die gerichtsnahe Streitbeilegung offenbar eher verhalten angenommen. Elf Verfahren wurden im vergangenen und im laufenden Jahr an beiden Gerichten eingeleitet. Hauptsächlich sind die vier Mediatoren der Sozialgerichtsbarkeit mit Fällen des Unfall-, Krankenversicherungs- und Schwerbehindertenrechts befasst. "Meistens scheuen sich die an den streitigen Verfahren beteiligten Behörden, zum Beispiel Jobcenter und Krankenkassen davor, der gerichtsnahen Mediation zuzustimmen", sagt der Präsident des Sozialgerichts, Dieter Fischbach. Behörden würden auf Grund der Gesetzesbindung keinen Verhandlungsspielraum für eine gerichtsnahe Mediation sehen. Überdies sei das Mediationsverfahren noch zu wenig Behörden im Saarland bekannt.

AUF EINEN BLICK

Die "Gerichtsnahe Mediation im Saarland" als eine Alternative zum klassischen streitigen Verfahren ist ein freiwilliges Verfahren. Geleitet wird es vom Mediator, einem neutralen Vermittler. Ein Mediationsverfahren kann aufgenommen werden, wenn erstens bereits ein streitiges Verfahren am Landgericht Saarbrücken, Sozialgericht oder Landessozialgericht anhängig ist und zweitens beide Streitparteien dem zustimmen. Mit der Mediation soll der Rechtsfrieden zwischen den Parteien hergestellt, zukünftigen Streitigkeiten vorgebeugt und Kosten gespart werden.bera

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