Bürgermeister-, Kommunal- und Europawahlen Der 26. Mai 2019 wird zum Superwahltag

Saarbrücken · Erstmals werden bei einer Kommunalwahl nicht nur die Räte in den Gemeinden und Kreisen gewählt, sondern auch die meisten Bürgermeister. Wozu diese Bündelung?

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Am 26. Mai 2019 erlebt das Saarland eine Premiere: Erstmals wird ein Großteil der 52 Bürgermeister und Oberbürgermeister – nämlich 34 – am selben Tag gewählt. Damit wird jene Bündelung der Wahltermine Realität, die der Landtag 2007 in großer Einmütigkeit von CDU und SPD beschlossen hatte. Nicht nur über zahlreiche Chefs der Rathäuser und Landratsämter wird an diesem Tag abgestimmt, sondern auch über die Zusammensetzung der Ortsräte, der Stadt- und Gemeinderäte, der Kreistage und der Regionalverbandsversammlung – einmal ganz abgesehen von der Wahl des Europäischen Parlaments.

Der 26. Mai wird also den politischen Stellenwert einer kleinen Landtagswahl haben. Die Bündelung der Wahltermine, für die die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von acht auf zehn Jahre verlängert werden musste, hat eine Vorgeschichte, die bis in die 1980er Jahre zurückreicht. Damals startete die CDU ihre ersten Initiativen zur Einführung der Urwahl – ein Anliegen, das der Landtag 1993 beschloss. Der CDU-Abgeordnete Gerd Meyer bezeichnete das damals als „historische Entscheidung“ und „wirksamen gemeinsamen Schritt gegen die Politikverdrossenheit“, der damalige Innenminister Friedel Läpple (SPD) als „neues Kapitel der kommunalen Selbstverwaltung“.

Der 26. Mai 2019 wird zum Superwahltag
Foto: SZ/Müller, Astrid

Ein Vierteljahrhundert später ist die damalige Euphorie verflogen. Zwar ist unbestritten, dass die Urwahl den Bürgern mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten gab. „Trotzdem muss man zur Kenntnis nehmen, dass wir Probleme haben“, räumte der CDU-Abgeordnete Günter Becker in der Debatte 2007 ein. Zusammengefasst lautet das Hauptproblem: Je größer die politische Einheit wird, desto uninteressierter zeigt sich die Bevölkerung an einer Direktwahl. In kleineren Gemeinden, wo der Draht zum Bürgermeister kurz ist, nehmen regelmäßig zwar 60 bis 70 Prozent der Wahlberechtigten teil. In den Landkreisen oder auch in der Landeshauptstadt Saarbrücken muss man aber schon für eine Beteiligung von über 40 Prozent froh sein. Als 2006 ein neuer Stadtverbandspräsident gewählt wurde, rafften sich sogar nur 21 Prozent zur Teilnahme auf – ein absoluter Tiefpunkt. Wenn alle Wahlen am selben Tag stattfinden, so die Hoffnung, wird sich das ändern.

Unabhängig von der Beteiligung hatte die Einführung der Direktwahlen, die dem damaligen bundesweiten Zeitgeist entsprach, einen unerwünschten und unterschätzten Nebeneffekt: Sie führte dazu, dass alle paar Wochen irgendwo anders gewählt wurde. Der SPD-Politiker Stefan Pauluhn klagte in der Landtagsdebatte über eine Bündelung der Wahltermine: „Der ständige Wahlkampf ermüdet die Menschen und macht sie matt. Wahlen sind nichts Besonderes mehr, kein Ereignis.“

Hinzu kommt etwas Zweites, sehr Saarlandspezifisches: Aus Sicht der Landespolitik ist jede Bürgermeisterwahl landespolitisch relevant. Man erkennt das daran, dass CDU oder SPD am Tag nach einer für sie siegreichen Bürgermeisterwahl den Gewinner mit in die Landespressekonferenz im Landtag bringen, gewissermaßen als Trophäe. Diese Relevanz über das Lokale hinaus führt dazu, dass Parteien ständig auf den nächsten Wahltermin einer Bürgermeisterwahl schielen und so den politischen Prozess lähmen.

In der offiziellen Begründung des Gesetzes zur Bündelung der Wahltermine wurde als Ziel formuliert, „angemessene Wahlbeteiligungen zu wahren und Wahlkampfzeiten im Land zu reduzieren“. Ob die Bündelung der Termine aber wirklich zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung führt, bleibt abzuwarten. Denn auch die allgemeinen Kommunalwahlen ziehen längst nicht mehr so viele Menschen an die Urnen wie früher. Die Beteiligung lag 2014 gerade noch bei etwas über 50 Prozent. Dies wird in der Wissenschaft damit begründet, dass viele Menschen der Ansicht sind, dass bei Kommunalwahlen für sie weniger auf dem Spiel steht als bei nationalen Parlamentswahlen, bei denen sie über die Regierung entscheiden – Politikforscher bezeichnen Kommunal- und EU-Wahlen daher als „Wahlen zweiter Ordnung“.

Unstreitig ist allerdings ein Vorteil, der von Anfang beabsichtigt war: Die gleichzeitige Durchführung der Direktwahlen mit den allgemeinen Kommunalwahlen sollte zu finanziellen Einsparungen bei den Kommunen (und bei den Parteien) führen. Die Kosten von mehreren hunderttausend Euro, die zum Beispiel für die Organisation einer Landratswahl anfallen, können also halbiert werden, wenn am selben Tag auch der Kreistag gewählt wird.

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