Bodycams Datenschützer sehen Körperkameras kritisch

Saarbrücken · Mit dem Einsatz von 72 Körperkameras bei der Saar-Polizei hat das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland Probleme. Wie Marco Schömer, Sprecher des Datenschutzzentrums der SZ auf Anfrage sagte, besteht noch Abstimmungsbedarf etwa bei der Frage, in welcher Form Betroffene die gespeicherten Video-Filme einsehen könnten. „Soweit personenbezogene Bildaufnahmen nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, sind diese unverzüglich zu löschen“, betonte Schömer.

 Innenminister Klaus Bouillon hatte kürzlich bei der Vorstellung des Körperkamera-Einsatzes erklärt, dass die Aufnahmen nach der Rückkehr der Streifenbeamten in die Polizeiinspektionen gelöscht würden.

Innenminister Klaus Bouillon hatte kürzlich bei der Vorstellung des Körperkamera-Einsatzes erklärt, dass die Aufnahmen nach der Rückkehr der Streifenbeamten in die Polizeiinspektionen gelöscht würden.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Mit dem Einsatz von 72 Körperkameras bei der Saar-Polizei hat das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland Probleme. Wie Marco Schömer, Sprecher des Datenschutzzentrums der SZ auf Anfrage sagte, besteht noch Abstimmungsbedarf etwa bei der Frage, in welcher Form Betroffene die gespeicherten Video-Filme einsehen könnten. „Soweit personenbezogene Bildaufnahmen nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, sind diese unverzüglich zu löschen“, betonte Schömer.

 Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat die Bodycams  für 125 000 Euro eingekauft.

Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat die Bodycams  für 125 000 Euro eingekauft.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hatte bei der Vorstellung des Körperkamera-Einsatzes erklärt, dass die Aufnahmen nach der Rückkehr der Streifenbeamten in die Polizeiinspektionen gelöscht würden. Wenn die Aufnahmen jedoch für weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gebraucht würden, entscheide die Ermittlungsbehörde, ob die Betroffenen die Aufnahmen sehen könnten, erklärte Schömer. Zudem fordert die Datenschutzbehörde eine wissenschaftliche Begleitung des Körperkamera-Einsatzes. Denn es gelte, den Wert des Körperkamera-Einsatzes, der ja die informationelle Selbstbestimmung elementar berühre, zu bestimmen. Bouillon hatte argumentiert, dass in der Testphase die Körperkameras eine besänftigende (deeskalierende) Wirkung auf die Menschen gehabt hätten, die sich den Streifenbeamten gegenüber aggressiv verhielten.

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