Damit Hunde keine Rehe jagen

Niedersalbach. Im Mai war es im Niedersalbacher Ortsrat um das Thema "Freilaufende Hunde auf den Wiesen in der Sprenger Straße und In der Klink" gegangen. Dabei hatte es geheißen, dass Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen Kühe und Schafe gefährden würden, und dass Hunde Jagd auf Rehe machten (wir berichteten)

Niedersalbach. Im Mai war es im Niedersalbacher Ortsrat um das Thema "Freilaufende Hunde auf den Wiesen in der Sprenger Straße und In der Klink" gegangen. Dabei hatte es geheißen, dass Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen Kühe und Schafe gefährden würden, und dass Hunde Jagd auf Rehe machten (wir berichteten). Heusweilers Bürgermeister Rainer Ziebold bezog hierzu schriftlich Stellung. In einem Brief an den Niedersalbacher Ortsvorsteher August Adams heißt es: "Nach der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland und der Polizeiverordnung der Gemeinde Heusweiler über die Sicherheit auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Heusweiler sind Hunde nur in folgenden Bereichen an der Leine zu führen: 1. bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten, in Gaststättenbereichen, Einkaufszentren, Fußgängerzone, öffentlichen Verkehrsmitteln. 2. auf öffentlichen Straßen und Anlagen im Innenbereich der Gemeinde." Weiterhin wird darin klargestellt, dass Hunde nicht ohne Aufsicht umherlaufen dürfen: "Wie aus dem Beschluss hervorgeht, werden Hunde in den Wiesen zwischen der Sprenger Straße und In der Klink frei laufen gelassen und gefährden andere Tiere." Da es sich jedoch vermutlich um private Flächen handele, bestehe keine Anleinpflicht. Allerdings würde hier das Tierschutzgesetz greifen. Hundehalter sollten daher von den Ortsratsmitgliedern auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Führe das nicht zum Erfolg, sind in dem Schreiben die nötigen Ämter für eine Anzeige aufgeführt: Es könne dann Anzeige beim Ordnungsamt oder der Polizei erstattet werden, "sofern sich diese Hunde auf öffentlichen Flächen aufhalten." Bei der Gefährdung von Rehen auf privaten Grundstücken sollen sich die Ortsratsmitglieder künftig hingegen an das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Veterinärwesen und Tierschutz, in Saarbrücken wenden. Das Schreiben endet mit den Worten: "Veröffentlichungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Hundehalter, die gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen, nicht erreicht werden beziehungsweise uneinsichtig sind. In diesen Fällen helfen nur Anzeigen, die anschließend mit einem Bußgeld geahndet werden." dla

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