Verkehr im Saarland Bußgelder bringen Land Millionen

St. Ingbert/Saarbrücken · Der Zentralen Bußgeldbehörde des Landes gehen offenbar kaum Gelder durch Zahlungsunwillige durch die Lappen. Zwischen 7,2 und 8,4 Millionen Euro kassiert die Behörde in St. Ingbert pro Jahr, wie das Innenministerium auf SZ-Anfrage mitteilte.

 Ein Blitzer, wie es sie im Saarland inzwischen zuhauf gibt.

Ein Blitzer, wie es sie im Saarland inzwischen zuhauf gibt.

Foto: BECKER&BREDEL/bub

Gelder, die eins zu eins dem Landeshaushalt zugute kommen. Während Städte und Kommunen Verwarnungsgelder eintreiben (also „Knöllchen“, bei Verkehrsverstößen mit Strafen bis zu 55 Euro), die ihnen wiederum ebenfalls Millionen in die Kasse spülen dürften, ist die Zentrale Bußgeldbehörde für diejenigen Fälle zuständig, in denen das kommunale Verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde oder denen ein Bußgeld-Tatbestand zugrunde liegt (etwa bei einem Fahrverbot). Nach Angaben des Innenministeriums werden etwa 80 Prozent der Verwarnungsgelder von den Bürgern bezahlt. Bei den verbleibenden Verfahren werden die dann erlassenen Bescheide zu wiederum etwa 75 Prozent „erfolgreich vollstreckt“. Das heißt: Im Ergebnis  liegt die Erfolgsquote beim Geldeintreiben bei 95 Prozent, erklärt das Ministerium.

Werden Bußgelder nicht bezahlt, gibt es zunächst eine Mahnung. Wird auch dann nicht bezahlt, werden „Vollstreckungsmaßnahmen“ (etwa Lohn- oder Kontenpfändung) eingeleitet. Bei der Pfändung von Pkw kommen dabei im Saarland auch Parkkrallen zum Einsatz. Letztes Mittel zum Geldeintreiben kann nach Ministeriumsangaben die Beantragung von Erzwingungshaft beim zuständigen Amtsgericht sein.

Die Zentrale Bußgeldbehörde ist zuständig für alle Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Unfälle, Alkohol- und Drogenverstöße sowie für  Verstöße im Gefahrgut- und  Personenbeförderungsrecht.

Nicht bezahlte Verwarnungsgelder („Knöllchen“) summierten sich in der Landeshauptstadt Saarbrücken im Jahr 2016 auf 631 000 Euro. Ein Jahr zuvor waren es noch 393 000 Euro. Im Nachbar-Bundesland Rheinland-Pfalz belaufen sich die noch offenen Forderungen der Städte und Gemeinden bei „Knöllchen“ in den vergangenen zwei Jahren auf knapp 1,9 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor.

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