Beamtenbesoldung Sonderopfer junger Beamter vor dem Aus

Saarbrücken · Weil das Land sparen muss, hat es entschieden, dass junge Beamte in den ersten beiden Jahren weniger Geld bekommen. Diese Regelung wackelt nach einem Richterspruch aus Karlsruhe gewaltig.

 Der Beschluss zur Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg stammt vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem auch der ehemalige Saar-Ministerpräsident Peter Müller (links) angehört. In seiner Regierungszeit war ein ähnliches Gesetz im Saarland beschlossen worden. 

Der Beschluss zur Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg stammt vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem auch der ehemalige Saar-Ministerpräsident Peter Müller (links) angehört. In seiner Regierungszeit war ein ähnliches Gesetz im Saarland beschlossen worden. 

Foto: dpa/Uli Deck

Das Opfer, das jeder junger Beamter im Saarland für die schwarze Null im Landeshaushalt bringen muss, lässt sich auf den Cent genau beziffern. Seit 2011 gilt für Staatsdiener im gehobenen und höheren Dienst ein abgesenktes Eingangsgehalt, befristet auf zwei Jahre. Für einen Kommissar der saarländischen Polizei in der Besoldungsgruppe A9 bedeutet das beispielsweise, dass sich sein reguläres Salär von monatlich 2533 Euro brutto um 110 Euro reduziert. Ein Studienrat in der A13 muss anfangs sogar auf 350 Euro seines Grundgehalts (3859 Euro) verzichten.

Ein gerade erst veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lässt junge Beamte nun auf ein Ende dieser Praxis hoffen. Denn die Richter erklärten die befristete Absenkung des Einstiegsgehalts für verfassungswidrig – im vorliegenden Fall zwar nur für Baden-Württemberg, doch im Saarland gilt eine ähnliche gesetzliche Regelung. Zur Begründung führte der Zweite Senat des Gerichts aus, dass Beamte nicht dazu verpflichtet seien, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (Az.: 2 BvL 2/17).

Im Saarland hatte die damalige Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen im Jahr 2010 die Einstiegsbesoldung für alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A9 sowie für junge Richter (R1) und Wissenschaftler (W1), die ab dem 1. Januar 2011 ihren Dienst antreten, für die ersten zwei Jahre gesenkt. Ausnahmen gelten für Berufsschul- und mittlerweile auch für Grundschullehrer, weil diese nur schwer zu rekrutieren sind. Die Rede war damals von einer bitteren Pille, die leider nötig sei, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Der damalige Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hat nun übrigens als Richter an dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mitgewirkt.

Für den Deutschen Beamtenbund (DBB) ist die Sache nach dem Richterspruch nunmehr klar: Die Absenkung der Eingangsbesoldung müsse jetzt auch im Saarland fallen. DBB-Landeschef Ewald Linn schrieb unmittelbar nach Veröffentlichung des Karlsruher Beschlusses Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an. Tenor: Die Landesregierung müsse sofort handeln, „um weiteren Rechtsverfahren zuvorzukommen“.

Gut möglich ist, dass das Bundesverfassungsgericht auch das Saarland zur Rücknahme des Gesetzes zwingen wird. Denn in Karlsruhe ist derzeit ein Verfahren anhängig, das das Verwaltungsgericht des Saarlandes am 23. Oktober dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Dabei geht es um die Besoldung von Richtern, die in den ersten beiden Berufsjahren ebenfalls auf 350 Euro im Monat verzichten müssen. Die Experten im saarländischen Innenministerium gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seine Position im saarländischen Fall nicht ändern wird. Allerdings müsse dies für die saarländische Regelung nicht zwangsläufig die Nichtigkeit zu Folge haben. Denn die Karlsruher Richter haben den Landesgesetzgebern ein Hintertürchen offengelassen: Sie halten die Absenkung der Eingangsbesoldung für zulässig, sofern die Maßnahme „Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung“ ist.

Der Beamtenbund ist der Ansicht, dass es ein solches Konzept im Saarland nicht gibt: Die Regierung habe mit der Nullrunde im Jahr 2011, der verzögerten Besoldungserhöhung und mit Einschnitten bei der Beihilfe vielmehr einseitig die Beamten (und nicht die Angestellten des Landes) zur Haushaltskonsolidierung herangezogen. Die Juristen im Innenministerium hoffen aber, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Bewertung des saarländischen Falls die Sondersituation des Landes als Empfänger von Konsolidierungshilfen Berücksichtigung finden wird.

Erklärt das Bundesverfassungsgericht auch die saarländische Regelung rückwirkend für nichtig, kämen Millionen-Nachzahlungen auf das Land zu. Bislang spart der Finanzminister durch die abgesenkte Eingangsbesoldung jedes Jahr rund zwei Millionen Euro. In Baden-Württemberg wird bis zum Eingreifen der Verjährung, also rückwirkend bis einschließlich 2015, nachgezahlt. Der Beamtenbund im Saarland lässt das Urteil derzeit von Juristen prüfen und will seine Mitglieder informieren.

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung im Saarland am Ende akzeptieren sollte, steht die Absenkung der Eingangsbesoldung vor dem Aus. Denn der öffentliche Dienst tut sich zunehmend schwer damit, genügend qualifizierte Bewerber zu finden – bei der Polizei haben sich die Bewerberzahlen im vergangenen Jahrzehnt von 1300 auf 600 mehr als halbiert, in anderen Bereichen der Landesverwaltung sieht es nicht viel besser aus. Die Gewerkschaften machen dafür auch das abgesenkte Einstiegsgehalt verantwortlich, das die Jobs beim Land unattraktiver gemacht habe.

Die Landesregierung sieht daher ein, dass ein dauerhaftes Festhalten an der niedrigeren Eingangsbesoldung keine Lösung ist. In einem Bericht an den Stabilitätsrat hatte das Finanzministerium schon im Frühjahr 2018 angekündigt: „Die Landesregierung prüft und strebt an, die Absenkung der Eingangsbesoldung ab 2020 auslaufen zu lassen, um auch in Zukunft im zunehmend schwieriger werdenden Wettbewerb um leistungsfähige Nachwuchskräfte bestehen zu können.“

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