70 Jahre Grundgesetz Steinmeier lädt SZ-Leser nach Berlin ein

Saarbrücken/Berlin · Der Bundespräsident feiert am 23. Mai mit 200 Bürgern im Schloss Bellevue den 70. Jahrestag des Grundgesetzes. Auch fünf Leserinnen und Leser der Saarbrücker Zeitung haben die Möglichkeit, dabei zu sein.

 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war im vergangenen Jahr anlässlich eines Saarland-Besuchs auch in der SZ-Redaktion zu Gast.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war im vergangenen Jahr anlässlich eines Saarland-Besuchs auch in der SZ-Redaktion zu Gast.

Foto: Rich Serra

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in diesem Jahr 70 – aus diesem Grund will Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zusammen mit Bürgern die Verfassung hochleben lassen. Dazu lädt er am 23. Mai 200 Menschen aus ganz Deutschland an eine Geburtstagskaffeetafel in den Park von Schloss Bellevue ein. Die Gäste werden vor allem von Tageszeitungen aus dem gesamten Bundesgebiet in einem offenen Bewerbungsverfahren ausgewählt. Deshalb haben auch fünf Leserinnen und Leser der Saarbrücker Zeitung die Möglichkeit, an der Kaffeetafel teilzunehmen.

„Lassen Sie uns dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft mit sich im Gespräch bleibt“ – dazu hat der Bundespräsident die Bürgerinnen und Bürger in seiner Weihnachtsansprache ermuntert. Die Geburtstagskaffeetafel sei eine Gelegenheit dafür. Es soll darum gehen, was die Bundesrepublik heute ausmacht und zusammenhält.

„Wenn die Gäste miteinander ins Gespräch kommen, auch wenn sie nicht einer Meinung sind, macht das dem Grundgesetz alle Ehre. Von solchen Gesprächen lebt eine offene Gesellschaft, eine liberale Demokratie“, ist der Bundespräsident überzeugt.

Seit dem vergangenen Jahr lädt Steinmeier immer wieder Menschen an Kaffeetafeln, um miteinander über Themen zu sprechen, die das Land bewegen.

Teilnahmebedingungen↓

Bewerbungen werden bis 1. März 2019 entgegengenommen. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer wird nur ein Platz vergeben. Die Teilnahme ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen; sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss durch Auswahl einer Jury der Saarbrücker-Zeitungs-Redaktion. Die Gewinner werden zeitnah über den Gewinn informiert. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Die Teilnahmebedingungen gelten als akzeptiert sollten Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

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