Bürger müssen Laub auf Gehweg und Straße selbst entfernen

Dudweiler/Saarbrücken. Straßen und Bürgersteige müssen frei von Laub sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Bürger müssen demnach die Abschnitte vor ihren Häusern reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist eine Reinigung auch mehrmals täglich vorgeschrieben. Für die Gehwege sind die Anlieger selbst verantwortlich

Dudweiler/Saarbrücken. Straßen und Bürgersteige müssen frei von Laub sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Bürger müssen demnach die Abschnitte vor ihren Häusern reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist eine Reinigung auch mehrmals täglich vorgeschrieben.Für die Gehwege sind die Anlieger selbst verantwortlich. Für die Straßen, die der ZKE nicht reinigt, sind ebenfalls die Anlieger zuständig. Grundstückseigentümer müssen selbst dafür sorgen, dass das Laub von der Straße, vom Gehweg und vom Rinnstein entfernt wird. Hierzu zählen auch Plätze, Stellflächen, Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, Radwege und Fußgängerunterführungen. Nur bei Straßen, die im Straßenverzeichnis der städtischen Reinigungssatzung aufgeführt sind, übernimmt das der ZKE. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Straße vom ZKE gereinigt wird, kann im Internet unter www.zke-sb.de, in der Reinigungssatzung und im Straßenverzeichnis nachsehen. Bei der Reinigung von Bürgersteigen und Straßen ist außerdem darauf zu achten, dass das Laub nicht in die Rinnsteine gerät. Es kann dort die Kanäle verstopfen, sodass Regenwasser nicht mehr abfließen kann. Der ZKE empfiehlt die Kompostierung im Garten. Dort kann das Laub als Frostschutz dienen oder als Laubhaufen Tieren, beispielsweise Igeln, als Unterschlupf dienen. Bürger können die Blätter auch in der Biotonne entsorgen oder zu einer Annahmestelle des ZKE bringen. Bis zu einem Kubikmeter pro Tag und Bürger ist das kostenlos. red

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