Broschüre "Räumen und Streuen" schafft Klarheit

Saarbrücken. Wer im Winter wann Straßen, Wege und Bürgersteige räumen muss, das erklärt die Broschüre "Räumen und Streuen" des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes (ZKE). Die Landeshauptstadt Saarbrücken führt auf insgesamt 1150 km Straße und 35 000 Quadratmetern Fläche den Winterdienst durch

Saarbrücken. Wer im Winter wann Straßen, Wege und Bürgersteige räumen muss, das erklärt die Broschüre "Räumen und Streuen" des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes (ZKE). Die Landeshauptstadt Saarbrücken führt auf insgesamt 1150 km Straße und 35 000 Quadratmetern Fläche den Winterdienst durch. In zahlreichen Straßen erfolgt jedoch kein Winterdienst durch die öffentliche Hand. Zudem sind auf den meisten Gehwegen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet, für Sicherheit zu sorgen.In Saarbrücken sind die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonntagen von 9 bis 20 Uhr zu räumen. Bei anhaltendem Schneefall, gefrierendem Regen oder ähnlicher Witterung muss mehrmals täglich gestreut oder geräumt werden. In der Winterdienstbroschüre des ZKE sind die häufig gestellten Fragen zur Räum- und Streupflicht geklärt. Dabei wird auch auf Spezialfälle wie Fußgängerzonen, Bushaltestellen, Radwege und Grundstücke ohne Bürgersteig eingegangen. red

Die Broschüre liegt aus in den Bürgerämtern West, City und Halberg, im Bürgerhaus Dudweiler, in der Stadtbibliothek, im Rathaus St. Johann sowie beim ZKE im Gaschhübel 1 und in der Schillstraße 65. Außerdem steht sie unter www.zke-sb.de zum Download bereit.

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