Bistum Trier beurlaubt Lebacher Pfarrer wegen Missbrauchsvorwurf

Trier/Lebach. Das Bistum Trier hat am Montag einen 65-jährigen Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft in Lebach wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch beurlaubt. Wie das Bistum am Freitag mitteilte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Priester. Ihm wird vorgeworfen, er habe Anfang Juli einen Jugendlichen für sexuelle Handlungen bezahlen wollen

Trier/Lebach. Das Bistum Trier hat am Montag einen 65-jährigen Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft in Lebach wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch beurlaubt. Wie das Bistum am Freitag mitteilte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Priester. Ihm wird vorgeworfen, er habe Anfang Juli einen Jugendlichen für sexuelle Handlungen bezahlen wollen. Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erklärte, geht aus der Anzeige der Familie des Jugendlichen nicht hervor, dass es zu sexuellen Handlungen kam. Es soll jedoch zu einem Treffen außerhalb von Lebach gekommen sein, bei dem der Pfarrer dem Jugendlichen das Geld übergeben habe. Gefragt nach der Höhe der Summe nannte die Staatsanwaltschaft einen "Betrag deutlich unter 100 Euro". Der Priester habe sich gegenüber den Ermittlern aber noch nicht geäußert, teilte die Staatsanwaltschaft mit.Der 65-Jährige streitet die Vorwürfe ab. Er informierte das Bistum in der vergangenen Woche selbst über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die Diözese leitete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein und untersagte dem Pfarrer, öffentlich die Messe zu feiern und Sakramente zu spenden.

Nach Angaben der bischöflichen Pressestelle könne die Voruntersuchung "mehrere Monate dauern". Geprüft würden dabei sowohl die Vorwürfe selbst als auch - mittels eines forensischen Gutachtens - die Frage, "ob und wo der Pfarrer noch seelsorgerische Aufgaben ausüben" könne. Der Pfarrer bleibe jedoch "bis zur Klärung des Sachverhalts beurlaubt". Für einen Pfarr-Ersatz sei gesorgt. Bislang leitete das Bistum Trier seit Februar 2010 wegen sexuellen Missbrauchs insgesamt 17 kirchenrechtliche Voruntersuchungen ein. Ein Fall endete mit der Aberkennung der Priesterrechte. Bischof Stephan Ackermann verhängte damit die kirchenrechtliche Höchststrafe. Der Priester soll fünf minderjährige Jungen zwischen 1966 und 1980 missbraucht haben. epd/jos

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