Gerichtsurteil wegen gefährlicher Körperverletzung Bewährungsstrafe nach Messerstecherei 

Saarbrücken · (wi) Nach einer Messerstecherei in Saarbrücken hat das Landgericht einen 20 Jahre alten Afghanen wegen gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, dass er am Abend des 8. Januar 2017 bei einem Streit mit einem Landsmann mitten in der Innenstadt von Saarbrücken ein Mal auf den Bekannten eingestochen habe.

Das Opfer war bei dem Streit mit mehreren Beteiligten von insgesamt zehn Stichen in Hals, Oberkörper, Rücken, Bauch und Arm getroffen worden. Schwer verletzt flüchtete er in eine nahe gelegene Polizeiwache. Wer ihn an jenem Abend gegen 20 Uhr in der Nähe der Johanneskirche warum und wie genau verletzt hatte, das blieb in dem dreitägigen Prozess vor dem Landgericht in Saarbrücken weitgehend unklar.

Nach den diffusen und sich widersprechenden Aussagen der möglichen Beteiligten konnte nur der eine Stich mit einem Messer oder Schraubenzieher dem 20 Jahre alten Angeklagten zugeordnet werden. Einen ebenfalls angeklagten 23 Jahre alten Mann sprach das Gericht vor diesem Hintergrund frei.

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