Justiz Betrugsfall um 108 000 Euro: Beklagter verhandlungsunfähig

Saarbrücken · Es geht um fast 108 000 Euro: Wegen des Verdachts auf Untreue läuft ein Verfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied des „Versicherungsvereins der Mitarbeiter der Stadtwerke Saarbrücken und des öffentlichen Dienstes im Saarland“ (VSD).

Bei dem Verein mit rund 2500 Mitgliedern und einem Vermögen von etwa 4,7 Millionen Euro handelt es sich um eine „Sterbekasse“ – sprich: im Todesfall bekommen die Angehörigen, je nach Zugehörigkeit und Einzahlungen, bis zu 7600 Euro ausgezahlt. Über den Fall berichteten wir erstmals im August 2017: Der damalige Kassierer hatte Anzeige erstattet.

Es geht insbesondere um fingierte Sterbefälle, für die Auszahlungen flossen, die das Ex-Vorstandsmitglied in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Dabei sei der Mann – so ein Vereinsmitglied gegenüber der SZ – wie folgt vorgegangen: Über die Computersoftware des Vereins wurden fingierte Mitglieder hinzugefügt. Dann „starben“ diese Mitglieder, und der Beschuldigte habe sich aus Teilen echter Totenscheine eine Fälschung kopiert (liegt der SZ vor). Mit dieser Kopie hat er dann die erforderliche Unterschrift des damaligen Kassierers eingeholt und auf einer Bank das Geld bar kassiert (Kopien der Schecks liegen vor).

Das Strafrechtsverfahren gegen den betagten Angeklagten wird aller Voraussicht nach nicht zu Ende geführt: Die Staatsanwaltschaft, so deren Pressesprecher Mario Krah, hat beantragt, das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten einzustellen, das Gericht wolle sich dem anschließen, die endgültige Entscheidung steht noch aus. Wegen des „Schadensbetrages“ von 107 942,20 Euro werde das „selbständige Einziehungsverfahren“ angestrebt: Das Vermögen würde dann dem Staat zufallen, und die Geschädigte könnten ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft geltend machen.

Neben der strafrechtlichen gibt es aber auch eine zivilrechtliche Komponente, wegen der ein Vereinsmitglied befürchtet, dass der VSD auf höheren Verlusten als notwendig sitzen bleibt, zumal auch mehrere Tausend Euro Rechtskosten hinzukommen. Laut des derzeitigen VSD-Vorsitzenden Helmut Dupper sind im Rahmen des Zivilrechtsverfahrens etwa 26 000 Euro angefallen.

Das Vereinsmitglied kritisiert: Die Vereinsführung, zu der auch ein Verwandter des Beschuldigten gehört, dränge auf einen Vergleich in Höhe von lediglich 20 000 Euro. Der Vorsitzende spricht dagegen von 28 000 Euro (in dem Anwalts-Entwurf, der in der Niederschrift zur Vorstandssitzung vom 22. Mai genannt ist, war noch von 20 000 Euro die Rede). Durch den Vergleich wären dann alle Ansprüche des Vereins gegen den Beschuldigten abgegolten, auf ein zivilrechtliches Verfahren würde verzichtet. Die geplante endgültige Vereinbarung soll nun offenbar, nach einigem Hin und Her, in einer weiteren Mitgliedervertreterversammlung (mit 27 Vertretern einschließlich der Vorstände) gefasst werden. Als Termin sei der 8. Oktober vorgesehen, so Helmut Dupper.

Aber wäre ein Vergleich nicht unvorteilhaft für den Verein, der einen deutlich höheren Schaden erlitten hat? Zumal durch das „selbstständige Einziehungsverfahren“ der Angeklagte ohnehin zahlen muss? Dazu erklärte der jetzige Vorsitzende, dass eine im Vergleich erzielte Summe sofort zu zahlen und somit sicher sei. Würde dagegen zum Beispiel die volle Schadenssumme in Raten abbezahlt, müsse man bedenken, dass der Angeklagte sehr betagt und an Krebs erkrankt sei. Und wenn die Erben die – komplette – Erbschaft ausschlagen, sei der Schaden für den Verein noch größer. Wie ein Vermögen durch die Staatsanwaltschaft abgeschöpft wird, so Pressesprecher Krah unabhängig vom aktuellen Fall, ist unterschiedlich und kommt dann auf die jeweiligen Umstände an.

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