Berufsunfähige Fahrerin zurück in altem Beruf

Saarbrücken. Einer berufsunfähigen Lastwagenfahrerin kann ohne weiteres zugemutet werden, in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte zu arbeiten. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss daher in diesem Fall keine Rente zahlen

Saarbrücken. Einer berufsunfähigen Lastwagenfahrerin kann ohne weiteres zugemutet werden, in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte zu arbeiten. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss daher in diesem Fall keine Rente zahlen. Dies gelte auch, wenn eine mehrmonatige Einarbeitszeit erforderlich sei, urteilten die Richter (Az.: 5 U 124/07-11). Das Gericht wies damit die Klage einer Lastwagenfahrerin ab. Die Klägerin war nach einem Sturz vom Fahrrad wegen der dabei erlittenen Verletzungen nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte jedoch eine Rentenzahlung mit der Begründung, die Klägerin könnte wieder in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte arbeiten. Dem hielt die Frau entgegen, sie verfüge über keine Computer-Kenntnisse. dpa

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