Bergbaubetroffener geht in Revision gegen die RAG

Lebach. Der Bergbaubetroffene Hermann Löw, dem das Landgericht eine Entschädigung wegen bergbaubedingter Beben zugesprochen hatte, will in Revision gehen, wie sein Anwalt Rolf Friedrichs gestern mitteilte. Dem Urteil zufolge muss die Deutsche Steinkohle AG (RAG) dem Bergbaubetroffenen eine Entschädigung in Höhe von 1140 Euro zahlen

Lebach. Der Bergbaubetroffene Hermann Löw, dem das Landgericht eine Entschädigung wegen bergbaubedingter Beben zugesprochen hatte, will in Revision gehen, wie sein Anwalt Rolf Friedrichs gestern mitteilte. Dem Urteil zufolge muss die Deutsche Steinkohle AG (RAG) dem Bergbaubetroffenen eine Entschädigung in Höhe von 1140 Euro zahlen. Man habe das Urteil im Detail geprüft und kam zu dem Entschluss, dass einige Punkte rechtlich so nicht haltbar seien, so Friedrichs. Drei Monate bleibt nun Zeit, die Begründung zur Revision einzureichen. Diese Zeit wolle man parallel nutzen, um mit der RAG zu verhandeln und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das Bergbauunternehmen selbst hat auf ein Revisionsverfahren verzichtet. hth

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