Bender-Zentrum behält im Streit um Projekte gegen Rechts Oberhand

Saarbrücken. Das Landgericht Saarbrücken hat dem Saarländischen Flüchtlingsrat und der Aktion 3. Welt untersagt, dem Adolf-Bender-Zentrum weiter vorzuwerfen, es verhindere Projekte gegen Rechts. Einem entsprechenden Antrag des Bender-Zentrums gab das Gericht statt. Flüchtlingsrat und Aktion 3. Welt kündigten an, die Entscheidung voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht anfechten

Saarbrücken. Das Landgericht Saarbrücken hat dem Saarländischen Flüchtlingsrat und der Aktion 3. Welt untersagt, dem Adolf-Bender-Zentrum weiter vorzuwerfen, es verhindere Projekte gegen Rechts. Einem entsprechenden Antrag des Bender-Zentrums gab das Gericht statt. Flüchtlingsrat und Aktion 3. Welt kündigten an, die Entscheidung voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht anfechten. Beide Verbände berufen sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.Das Adolf-Bender-Zentrum, das den Begleitausschuss des Landkreises Saarlouis im Hinblick auf die Vergabe von Fördermitteln aus einem Bundesprogramm berät, hatte im vergangenen Jahr zwei Förderanträge der beiden anderen Organisationen für Projekte gegen Rechts als zum damaligen Zeitpunkt nicht förderfähig beurteilt, da die Zielgruppe Jugendliche bei der Ausarbeitung des Konzepts nicht einbezogen worden sei. Eines der beiden beantragten Projekte soll nun offenbar doch teilweise aus dem Bundesprogramm und zum Teil durch das Landessozialministerium gefördert werden, nachdem die Antragsteller ihren Antrag abgeändert haben. nof

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