Urteil Bekannten erdrosselt: Täter muss zwölf Jahre hinter Gitter

Bechhofen/Saarbrücken · von Norbert Rech

 Ein 22-Jähriger soll seinen Bekannten mit einem Seil erdrosselt haben. (Symbolbild)

Ein 22-Jähriger soll seinen Bekannten mit einem Seil erdrosselt haben. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Für die Richter des Saarbrücker Schwurgerichtes besteht kein Zweifel: Der 22-jährige Bechhofer hat am 14. August seinen Bekannten in einem Auto an der Kehrberghütte bei Homburg-Sanddorf brutal mit einem Seil erdrosselt. Deshalb muss er jetzt auch zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter verbringen. Von der vom Oberstaatsanwalt geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe sei unter anderem abgesehen worden, weil Zweifel an der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bestehen würden. So habe dieser vor der Tat mehrere Nächte nicht geschlafen, Alkohol konsumiert und Amphetamine genommen. Dies hätte laut einer Sachverständigen dazu geführt, dass die Hemmschwelle deutlich herabgesetzt gewesen sei. Seine beiden Verteidiger plädierten auf ein „weises Urteil“.

„Angeklagter und Zeuge haben sich der Tat gegenseitig bezichtigt“, erinnerte der vorsitzende Richter am Montag während seiner Urteilsbegründung. Doch es habe keine Aussage-gegen-Aussage-Situation vorgelegen, sondern der 22-Jährige habe durch sein eigenes Verhalten überführt werden können. So habe dieser die Tat gleich mehreren Personen authentisch geschildert. Laut Staatsanwaltschaft wollte er vertuschen, dass er seinem Opfer Geld und Drogen gestohlen hatte. Auch den Diebstahl der Drogen hatte er nach Auffassung des Gerichtes gegenüber Dritten angekündigt. Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb die Zeugen lügen sollten.

Beide Männer behaupteten, sie hätten jeweils nur dabei geholfen, die Leiche in einem Wald in Frankreich zu vergraben. Dort habe der Angeklagte gemeinsam mit einem anderen Bekannten in der Nacht darauf versucht, die versteckte Leiche zu zerstückeln. Das sei gescheitert, weil er sie auch nach zwei Stunden des Umherirrens nicht gefunden habe. Sie wurde erst ein Jahr nach der Tat durch Zeugenhinweise entdeckt und durch eine DNA-Analyse identifiziert.

Die beiden sollen das spätere Opfer auf einer Party im Saarland kennen gelernt haben und dann in den Wald in der Nähe der Kehrberghütte gefahren sein. Beide standen zur Tatzeit unter Drogen.

Für die Richter sind gleich zwei Tatbestände des Mordes erfüllt - die Heimtücke und die Verdeckungsabsicht. Neben dem Zweifel an der verminderten Steuerungsfähigkeit, haben sie auch die Unreife des Angeklagten beim Strafmaß berücksichtigt, das eine Haft zwischen drei und 15 Jahren zulasse. Eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt komme nicht in Frage, da derzeit keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliege. Gegen das Urteil ist innerhalb einer Woche Revision zulässig.

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