Behinderter gelangt nicht zur Saarmesse

Losheim. Um die "62. Internationale Saarmesse 2011" zu besuchen, fuhr ein Ehepaar mit dem Auto von Losheim nach Saarbrücken. Da der Mann schwerstbehindert ist und im Rollstuhl sitzt, sind die beiden auf einen Behinderten-Parkplatz angewiesen

 Ein Behinderten-Parkplatz vor dem Saarbrücker Messegelände. Foto: Becker und Bredel

Ein Behinderten-Parkplatz vor dem Saarbrücker Messegelände. Foto: Becker und Bredel

Losheim. Um die "62. Internationale Saarmesse 2011" zu besuchen, fuhr ein Ehepaar mit dem Auto von Losheim nach Saarbrücken. Da der Mann schwerstbehindert ist und im Rollstuhl sitzt, sind die beiden auf einen Behinderten-Parkplatz angewiesen. Doch die seien zum großen Teil auch von nicht-behinderten Besuchern zugeparkt gewesen, berichtet Ingo Kroker, Chef des Landesverbandes "Aphasie und Schlaganfall", der sich der Sache angenommen hat."Die Frau hat versucht, sich bei der Messe zu beschweren - doch keiner fühlte sich zuständig", sagt der SZ-Leser-Reporter. Deshalb habe das Paar unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssen. Für diesen vergeblichen Ausflug zur Saarmesse seien die beiden mit Vorbereitung vier Stunden unterwegs gewesen, klagt Kroker.

Mechthild Grandmontagne von der Leitung der "Saarmesse GmbH" bestätigt, dass diesbezüglich schon mehrere Beschwerden bei der Gesellschaft eingegangen sind: "Aber wir haben leider überhaupt keinen Zugriff auf die Parkplätze", bedauert sie. Deren Überwachung sei vielmehr Sache der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Stadtsprecher Thomas Blug erklärt, dass die Parkplätze an der Messe von einem Bewachungs-Unternehmen bewirtschaftet würden. Am Restaurant "Zum Schanzenberg" am Eingang des Geländes gebe es neun Behinderten-Parkplätze. "Bisher gab es keine Beschwerden, dass das zu wenig sind", sagt Blug. Zudem habe sich auch niemand darüber beklagt, dass diese von nichtberechtigten Autofahrern zugeparkt würden. Nach dem von dem SZ-Leser-Reporter beschriebenen Vorfall würde das Ordnungsamt der Sache jedoch nachgehen, versicherte er.

Wird ein Behinderten-Parkplatz zugeparkt, rät der Stadtsprecher den Betroffenen, die Polizei zu rufen. Diese könnte das Abschleppen des verkehrswidrig abgestellen Fahrzeuges veranlassen. "Die Leute können sich auch gerne an die Stadt wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass es dort Probleme gibt", erklärt Blug abschließend. Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kann mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro geahndet werden. mv

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Ingo Kroker aus Saarbrücken. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder Mail an: leser-reporter@sol.de.

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