Behindertengleichstellungsgesetz Saarland soll barrierefreier werden

Saarbrücken · Die Zahl barrierefreier Wohnungen im Saarland soll steigen. Künftig sollen in Gebäuden, die höher als 13 Meter sind und deshalb einen Aufzug haben müssen, alle Wohnungen barrierefrei sein. Einstimmig votierte der Landtag gestern in erster Lesung für eine entsprechende Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes.

Von den barrierefreien Wohnungen muss zudem, je nach Größe der Gebäude, eine bestimmte Anzahl auch mit dem Rollstuhl nutzbar sein.

Ab 2021 müssen Behörden laut Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) zudem Bescheide auf Verlangen in leichter Sprache erläutern. Auch die Internetseiten der öffentlichen Verwaltung sollen besser verständlich werden. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Thul ging prompt mit gutem Beispiel voran und hielt seine Rede im Landtag in leichter Sprache. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass das Land stärker darauf achten muss, ob ein Vorhaben barrierefrei ist, wenn es Fördermittel vergibt. Bachmann bezeichnete die Änderung als „ganz entscheidenden Schritt in Richtung Inklusion“.

Ralf Georgi (Linke) begrüßte den Gesetzesentwurf als „kleinen Fortschritt“. Doch es sei beschämend, dass neun Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch vieles nicht umgesetzt worden sei. So seien im Saarland von 77 Bahnhöfen nur 20 barrierefrei. Er kritisierte, dass die Behörden ihre Gebäude nur dann barrierefrei umbauen müssen, wenn dies nicht zu einer „unangemessenen wirtschaftlichen Belastung“ führt.

Im Saarland leben laut Sozialministerin Bachmann knapp 123 000 Menschen mit einer Schwerbehinderung und rund 85 000 Menschen mit einer Beeinträchtigung. Der Gesetzesentwurf wurde an den Ausschuss für Soziales überwiesen.

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