Befristete Patenschaft hilft Frauen bei Hürden im Beruf

Homburg. Immer noch müssen Frauen größere Hürden überwinden als Männer, wenn sie beruflich weiterkommen wollen. Tatkräftige Unterstützung verspricht hier Mentoring, eine zeitlich befristete berufliche Patenschaft

Homburg. Immer noch müssen Frauen größere Hürden überwinden als Männer, wenn sie beruflich weiterkommen wollen. Tatkräftige Unterstützung verspricht hier Mentoring, eine zeitlich befristete berufliche Patenschaft. Unter dem Motto "Mit Frauen in Führung gehen" bietet die Koordinierungsstelle Frau & Beruf beim Saarpfalz-Kreis seit nunmehr sieben Jahren erfolgreich eine Mentoring-Maßnahme an, wie die Kreisverwaltung mitteilt.

Für Existenzgründerinnen

Das Angebot richtet sich an Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln oder eine neue Richtung einschlagen wollen, die eine Existenzgründung erwägen oder schon realisiert haben oder die nach einer Pause wieder in den Beruf einsteigen möchten. Ihnen, den so genannten Mentees, werden erfahrene Fach- und Führungskräfte zur Seite gestellt, die ihr Wissen weitergeben und dabei behilflich sind, die jeweiligen Ziele klar zu umreißen und geeignete Strategien zur Umsetzung zu entwickeln. Der auf zehn Monate angelegte Mentoring-Prozess, der am 13. September beginnt, beinhaltet neben individueller Förderung und dem Erfahrungsaustausch auch noch Seminare und Vorträge zur Weiterqualifizierung sowie die Möglichkeit, im Rahmen des Mentoring-Cafés wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Infoabend am Dienstag

Interessentinnen sind zu einem Infoabend eingeladen, der am Dienstag, 16. August, um 19 Uhr im Café Frauenzimmer am Homburger Scheffelplatz 1 stattfindet. Frauen, die sich vorstellen können, ihre Erfahrungen als Mentorinnen in das Projekt einzubringen, treffen sich einen Tag später, am Mittwoch, 17. August, ebenfalls um 19 Uhr im Café Frauenzimmer. red

Um Anmeldung wird gebeten, entweder telefonisch beim Frauenbüro unter der Nummer (0 68 41) 1 04 71 38 oder per E-Mail an frauenbüro@saarpfalz-kreis.de. Die Maßnahme wird gefördert aus den Mitteln der Europäischen Union/ESF, eine Kostenübernahme ist auf Anfrage für ALG I- oder ALG II-Bezieherinnen möglich.

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