Beauftragter für Behinderte wird wieder Hauptamt

Saarbrücken · (ukl) Die Position des oder der Landesbehindertenbeauftragten soll im Zuge einer Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) wieder eine hauptamtliche Stelle werden und eine Amtszeit von fünf Jahren haben. Dieses Vorhaben haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt.

Als das Amt zu Jahresbeginn mit Amtsantritt der neuen Landesbehindertenbeauftragten Christa Rupp in ein Ehrenamt umgewandelt wurde, hatte dies für heftige Proteste insbesondere beim Landesbehindertenbeirat gesorgt. Die Landesbehindertenbeauftragte soll nach der Gesetzesänderung als Stabsstelle organisatorisch an den Landtag angegliedert werden. Bisher ist die Position, ob als Haupt- oder Ehrenamt, dem Sozialministerium zugeordnet.

Darüber hinaus will die große Koalition bei der Anpassung der Landesbauordnung prüfen, ob eine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen bei Neu- und Umbauten eingeführt werden soll. Auch dies fordert der Landesbehindertenbeirat, der darauf hinwies, dass barrierefrei nicht automatisch rollstuhlgerecht bedeute. Dafür sei etwa im Bad genügend Platz zum Wenden nötig.

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