Oberverwaltungsgericht Beamten-Bezüge im Saarland waren teilweise zu niedrig
Saarbrücken · Das Oberverwaltungsgericht hält Teile der Beamtenbesoldung im Saarland für verfassungswidrig. Die Bezüge der Besoldungsgruppe A 11 seien zwischen 2011 und 2016 zu niedrig bemessen gewesen, urteilten die Richter und legten den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.
04.06.2018
, 21:49 Uhr
Von einer nachträglichen Erhöhung würden hunderte Beamte profitieren.