Oberverwaltungsgericht Beamten-Bezüge im Saarland waren teilweise zu niedrig

Saarbrücken · Das Oberverwaltungsgericht hält Teile der Beamtenbesoldung im Saarland für verfassungswidrig. Die Bezüge der Besoldungsgruppe A 11 seien zwischen 2011 und 2016 zu niedrig bemessen gewesen, urteilten die Richter und legten den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Von einer nachträglichen Erhöhung würden hunderte Beamte profitieren.

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