Bau-Gewerkschaft: Betriebe sollen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

Regionalverband. Wenn in den kommenden Wochen auf den Baustellen im Regionalverband wegen Eis und Schnee nichts mehr geht, sollten Betriebe auf wetterbedingte Kündigungen verzichten. Das hat die Gewerkschaft (IG) Bauen-Agrar-Umwelt gefordert

Regionalverband. Wenn in den kommenden Wochen auf den Baustellen im Regionalverband wegen Eis und Schnee nichts mehr geht, sollten Betriebe auf wetterbedingte Kündigungen verzichten. Das hat die Gewerkschaft (IG) Bauen-Agrar-Umwelt gefordert. "Das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld bietet Firmen eine ideale ,Winterbrücke', um Beschäftigte während der Kälteperiode trotz mauer Auftragsbücher zu halten", sagt der Vorsitzende des IG Bau-Bezirksverbandes Saar-Trier, Heiner Weber: "Im letzten Winter haben 44 Betriebe schon im Dezember 2009 das Saison-Kurzarbeitergeld beantragt."Wegen des Wetters müsse heute kein Bauarbeiter, kein Landschaftsgärtner, Dachdecker oder Gerüstbauer auf die Straße gesetzt werden. Weber: "Wenn die Winter-Aufträge ausbleiben, zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne - vorausgesetzt, der Betrieb hat das beantragt", sagt Weber. Von der "Lohn-Winterbrücke" profitierten auch die Chefs. "Sie brauchen qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter nicht zu kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder benötigt werden."

Das Saison-Kurzarbeitergeld können laut IG Bau alle Firmen aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau unter Berücksichtigung von Arbeitszeitguthaben beantragen.

"Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit sogar schon am 1. November begonnen." red

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