Inklusion Ayla kann wieder zur Schule

Saarbrücken · Der Streit über die Schulweg-Begleitung behinderter Schüler ist vorläufig gelöst. Das Sozialministerium streckt das Geld vor.

 Wer zahlt für die Begleitperson, die behinderte Kinder auf dem Schulweg unterstützt? Ein Urteil soll Klarheit bringen.

Wer zahlt für die Begleitperson, die behinderte Kinder auf dem Schulweg unterstützt? Ein Urteil soll Klarheit bringen.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Der Streit zwischen Sozialministerium und Landkreistag, wer die Kosten für die Begleitperson zahlen muss, die behinderte Schüler auf dem Weg zur Schule unterstützt, ist gelöst – zumindest vorläufig. Damit die betroffenen Kinder zur Schule gehen können, wird bis zum Urteil des Sozialgerichts das beim Ministerium angesiedelte Landesamt für Soziales die Kosten vorstrecken. Unterliegt die kommunale Seite, kann das Ministerium das zu viel gezahlte Geld von den Kreisen und dem Regionalverband zurückfordern. Das teilte der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas, auf SZ-Anfrage mit.

Die SZ hatte Ende September über eine behinderte Schülerin aus Völklingen-Ludweiler, die zwölfjährige Ayla, berichtet, die wegen des Behördengezänks nicht zur Schule gehen konnte. Der Regionalverband ist als Schulträger für den Transport zuständig und war auch bereit, die Kosten für die tägliche Taxi-Fahrt von Ludweiler zur Förderschule nach Heusweiler zu zahlen. Doch er argumentiert, dass die Kosten für die notwendige Begleitperson eine Maßnahme der Eingliederungshilfe sei, für die das Landesamt für Soziales zuständig ist. Das Ministerium vertritt hingegen die Auffassung, für den Schulweg seien allein die Landkreise zuständig.

„Ayla besucht inzwischen wieder die Schule“, bestätigt Traudel Hell vom Verein Miteinander Leben lernen (MLL), der die Familie betreut. Eltern anderer betroffener Kinder hatten die Kosten für die Begleitperson aus eigener Tasche gezahlt oder selbst die Fahrdienste übernommen. Dies sei Aylas Familie jedoch nicht möglich gewesen.

Laut Landkreistag gibt es saarlandweit 25 betroffene Schüler. Der Einigung war ein Spitzengespräch zwischen Ministerin Monika Bachmann (CDU) und den Vorsitzenden des Landkreistags, dem St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU) und dem Regionalverbandspräsidenten Peter Gillo (SPD), vorausgegangen. „Derzeit gibt es zwei Klagen von Eltern über die Frage, wer für diese Kosten zuständig ist“, sagt Sozial-Staatssekretär Stephan Kolling (CDU). Wann eine Entscheidung fällt, stehe noch nicht fest. Bislang seien acht Anträge auf Kostenübernahme beim Landesamt eingegangen. „Doch nicht in jedem Fall kann der Antrag positiv beschieden werden, da es sich aus unserer Sicht nicht immer um einen Fall der Eingliederungshilfe handelt“, sagte Kolling weiter. Sei etwa der Schulranzen zu schwer für das Kind, könne auch eine andere Lösung, wie etwa ein Spind in der Schule gefunden werden. Hier sei eine Begleitperson aus Sicht des Ministeriums nicht zwingend.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort