Auf dem Gehweg wird mit Sondergenehmigung das Parken erlaubt

Rohrbach. Ein Anwohner des Anwesens Obere Kaiserstraße 168 in Rohrbach hat bei der St. Ingberter Stadtverwaltung eine Sondergenehmigung für das Parken auf dem Gehweg beantragt. Aufgrund der Breite des Gehwegs in diesem Bereich sei ihm diese auch erteilt worden, so die Abeilung ÖPNV und Verkehr

Rohrbach. Ein Anwohner des Anwesens Obere Kaiserstraße 168 in Rohrbach hat bei der St. Ingberter Stadtverwaltung eine Sondergenehmigung für das Parken auf dem Gehweg beantragt. Aufgrund der Breite des Gehwegs in diesem Bereich sei ihm diese auch erteilt worden, so die Abeilung ÖPNV und Verkehr. Vor der konkreten Erteilung der jederzeit widerruflichen Genehmigung wollte das Rathaus jedoch den Rohrbacher Ortsrat informieren. Denn die Verwaltung erwartet, dass der Vorgang kein Einzelfall bleiben wird und weitere Anlieger der Oberen Kaiserstraße ebenfalls ein Parken auf dem Gehweg beantragen. Diese Erwartung griff Petra Baltes (Familien-Partei) auf: "Gerade weil dies kein Einzelfall bleiben könnte, hätte die Verwaltung genauer erläutern müssen, warum genau sie eine Sondergenehmigung erteilt. Ohne wirklich überzeugende Gründe sind solchen Ausnahmen auf einem Bürgersteig nicht akzeptabel." schet

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