Arzt haftet nicht immer bei unklarer Aufklärung

Koblenz. Ein Arzt haftet nicht ohne weiteres, weil ein Patient die medizinische Aufklärung nicht verstanden hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern bekannt gewordenen Beschluss. Vielmehr müssten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Patient mit der Aufklärung überfordert war (Az.: 5 U 713/11)

Koblenz. Ein Arzt haftet nicht ohne weiteres, weil ein Patient die medizinische Aufklärung nicht verstanden hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern bekannt gewordenen Beschluss. Vielmehr müssten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Patient mit der Aufklärung überfordert war (Az.: 5 U 713/11). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Patientin ab. Nach Ansicht der Klägerin war ihr Einverständnis in die Operation nicht wirksam, da sie die Aufklärung nicht verstanden habe. Das OLG ließ dieses Argument nicht gelten. Selbst wenn diese Behauptung zuträfe, hätte die Patientin nachfragen müssen, meinten die Richter. Ist dies nicht der Fall, müsse der Arzt das Aufklärungsgespräch weder intensivieren noch wiederholen. dpa

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