Arbeitsagentur weist Arbeitnehmer auf Behinderten-Quote hin

Kreis Neunkirchen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote

Kreis Neunkirchen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Dies teilte die Agentur für Arbeit mit."Wir bitten alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, ihre Anzeige zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis spätestens 31. März an ihre zuständige Arbeitsagentur in Saarbrücken, Neunkirchen oder Saarlouis zu senden", so eine Sprecherin der Agentur für Arbeit Saarland. "Unser Arbeitgeberservice unterstützt die Arbeitgeber gerne bei der Besetzung ihrer offenen Stellen mit Schwerbehinderten und Rehabilitanden. Sie können sich an ihre Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur wenden oder über die Arbeitgeber-Hotline Kontakt mit uns aufnehmen", empfiehlt Fuchs.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm auf CD-ROM. red

Zu Fragen und Infos rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer informiert die Agentur für Arbeit Saarland. Ansprechpartner in Neunkirchen: Stefan Schmidt, Tel. (0 68 21) 20 43 30.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort