Anwalt verurteilt wegen Veruntreuung von Mandanten-Geld

Saarbrücken/Saarlouis · Wegen gewerbsmäßiger Untreue hat gestern das Amtsgericht Saarlouis einen Rechtsanwalt (63) zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Fast 32 000 Euro hatte ein Geschädigter nach einem Unfall als Schadenersatz zu beanspruchen.

Der Anwalt kümmerte sich darum, die Versicherung zahlte. Aber von dem Geld kamen nur 5000 Euro bei dem Geschädigten an. Als ein zweiter Rechtsanwalt das Geld anmahnte, geschah nichts. Erst als der Fall zum Landgericht kam, wo der fehlende Betrag in einem Zivilverfahren eingeklagt werden sollte, floss Geld - 23 000 Euro. Über einen Teil wird noch gestritten. Die Staatsanwaltschaft bewirkte einen Strafbefehl über zwölf Monate. Obwohl der Angeklagte im Jahr 2010 wegen eines gleichgelagerten Deliktes zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kam es gestern zu einer Strafminderung auf sieben Monate. Das Gericht berücksichtige, dass der Schaden im Wesentlichen wieder gut gemacht ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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