Leserreporter Ärgerliche Auslandsanrufe Anrufe aus dem Ausland, die richtig teuer werden können

Saarbrücken · () Ob aus Tunesien, Monaco oder von den Seychellen – zahlreiche SZ-Leser-Reporter haben kürzlich Anrufe aus dem Ausland auf ihrem Mobiltelefon erhalten. Die Masche war immer gleich: Ihr Handy klingelte oft nur kurz, dann wurde aufgelegt. Auch bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes gehen zurzeit vermehrt Anfragen zu den so genannten Ping-Anrufen ein. Sie sollen die Empfänger dazu animieren, zurückzurufen. Doch die Beraterin Sabine Wilhelm empfiehlt in solchen Fällen, die Vorsicht walten zu lassen: „Bloß keine unbekannte Nummer zurückrufen, sonst drohen hohe Kosten“, warnt sie.

() Ob aus Tunesien, Monaco oder von den Seychellen – zahlreiche SZ-Leser-Reporter haben kürzlich Anrufe aus dem Ausland auf ihrem Mobiltelefon erhalten. Die Masche war immer gleich: Ihr Handy klingelte oft nur kurz, dann wurde aufgelegt. Auch bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes gehen zurzeit vermehrt Anfragen zu den so genannten Ping-Anrufen ein. Sie sollen die Empfänger dazu animieren, zurückzurufen. Doch die Beraterin Sabine Wilhelm empfiehlt in solchen Fällen, die Vorsicht walten zu lassen: „Bloß keine unbekannte Nummer zurückrufen, sonst drohen hohe Kosten“, warnt sie.

Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärt, dass solche Anrufe nun verstärkt aus dem Ausland kommen. Allein 2017 sind bei der BNetzA diesbezüglich über 45 000 Beschwerden eingegangen. Die Anrufe kommen dabei aus ganz unterschiedlichen Ländern, so der Sprecher. Während es in Deutschland Preishöchstgrenzen für die Verbindungen von drei Euro pro Minute und 30 Euro pro Anruf gebe, können die Kosten für Gespräche im Nicht-EU-Ausland deutlich höher liegen.
Um Ärger zu vermeiden, rät auch die BNetzA zuerst zur Vorsicht. Auf der Internetseite der Behörde ist eine Liste mit den Nummern zu finden, gegen die wegen Missbrauch Maßnahmen ergriffen wurden. In der Regel werde bei ausländischen Anbietern ein Verbot der Rechnungslegung und des Inkasso erteilt, erklärt Reifenberg. Betroffene könnten sich darauf bei ihrem Anbieter berufen und ihre Rechnung um die Beträge für die Verbindungen kürzen. Prepaid-Kunden müssten dagegen Kontakt mit ihrem Provider aufnehmen und diese Angelegenheit zivilrechtlich klären. Die BNetzA stehe hier als Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Zudem haben die Verbraucher die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen. Dies könne schriftlich, per Mail oder bei der Hotline unter (02 91) 9 95 52 06 erfolgen.

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