Anklage wegen gewerbsmäßiger Untreue gegen Anwälte

Saarbrücken/St. Ingbert. Gewerbsmäßige Untreue in 20 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einem Rechtsanwalt (62) aus St. Ingbert und dessen Kollegin (57) vor. Pressestaatsanwalt Thomas Reinhardt bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass gegen die beiden Juristen Anklage zu einer Strafkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben wurde

Saarbrücken/St. Ingbert. Gewerbsmäßige Untreue in 20 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einem Rechtsanwalt (62) aus St. Ingbert und dessen Kollegin (57) vor. Pressestaatsanwalt Thomas Reinhardt bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass gegen die beiden Juristen Anklage zu einer Strafkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben wurde. Beide sollen - in wechselnder Beteiligung - Umbuchungen von einem Konto, das sie treuhänderisch für einen Ex-Mandanten verwalten sollten, auf Konten ihrer Kanzlei veranlasst haben. Insgesamt seien in den Jahren 2007 und 2008 rund 325 000 Euro von dem für den Ex-Mandanten geführten Konto abgezweigt worden.Die Staatsanwaltschaft wurde in diesem Fall bereits im Februar 2011 durch die Rechtsanwaltskammer informiert. Zudem erstattete ein Anwalt im Auftrag des geschädigten Mandanten, der aus der Medizinbranche kommt, Strafanzeige. Die jetzt erhobene Anklage basiert auch auf einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) vom Mai dieses Jahres in einem Zivilrechtsstreit. Die Anwälte wurden verurteilt, rund 400 000 Euro an ihren Ex-Mandanten zu zahlen.

Der angeklagte Rechtsanwalt wies auch für seine Kollegin gegenüber unserer Zeitung die erhobenen Vorwürfe zurück: "Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Der Mandant schuldet mir einen Haufen Geld und ich habe Verrechnungen vorgenommen." Er habe über vier Jahre für den früheren Mandanten gearbeitet, "80 bis 100 dicke Fälle" geführt. Die Kanzlei habe deshalb Ansprüche in der Preisklasse von rund 600 000 Euro gegen ihn.

Das OLG hat im Zivilprozess die Verrechnung angeblicher Honoraransprüche abgelehnt. mju

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