Prozess um getötete 14-Jährige Angeklagter schweigt nach tödlicher Autoraserei

Saarbrücken · Er baute sein Auto zu einem Rennwagen um und raste in eine Gruppe Jugendlicher: In Saarbrücken hat gestern die Berufungsverhandlung gegen einen 23-Jährigen begonnen. Beim Unfall im Sommer 2016 wurden eine 14-Jährige getötet und ihr Freund schwer verletzt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den Angeklagten im Juli wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der damalige Verteidiger hatte Bewährung gefordert und Berufung eingelegt.

 Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger vor dem Landgericht.

Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger vor dem Landgericht.

Foto: dpa/Katja Sponholz

Er baute sein Auto zu einem Rennwagen um und raste in eine Gruppe Jugendlicher: In Saarbrücken hat gestern die Berufungsverhandlung gegen einen 23-Jährigen begonnen. Beim Unfall im Sommer 2016 wurden eine 14-Jährige getötet und ihr Freund schwer verletzt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den Angeklagten im Juli wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der damalige Verteidiger hatte Bewährung gefordert und Berufung eingelegt.

Gestern äußerte sich der 23-Jährige vor dem Landgericht zunächst nicht mehr zur Tat. Er hatte seinen Opel Zafira auf 250 PS umgerüstet und dafür keine Betriebserlaubnis mehr. Der Unfall ereignete sich, als er bei Überherrn mit Tempo 90 in einer engen Rechtskurve die Kontrolle über das Rennauto verlor. Statt sich um die Verletzten zu kümmern, habe er zunächst nur die Schäden seines Autos begutachtet, berichtete ein Augenzeuge. Erst, als er feststellte, dass die 14-Jährige unter seinem Auto festgeklemmt war, half er demnach bei dem Versuch, das Fahrzeug aufzurichten. „Das war einer der Momente, wo ich gedacht habe, dass er doch normal ist“, so der 20-Jährige.

Die Eltern des Opfers, die heute als Zeugen gehört werden sollten, kamen nicht zur Verhandlung. Sie sind in psychologischer Behandlung, in Attesten wird ihnen von der Teilnahme am Prozess abgeraten.

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