Haftstrafe ohne Bewährung verhängt Wenn der neue Papa ein kleines Mädchen sexuell missbraucht

Saarbrücken · Ein kleines Mädchen wurde zu Hause über Jahre zum Opfer sexueller Übergriffe. Der Täter war der neue Lebensgefährte ihrer Mutter. Jetzt stand der Mann vor Gericht.

 (Symbolfoto)

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Foto: picture-alliance / gms/Arnd_Petry

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in rund 50 Fällen hat das Landgericht Saarbrücken einen Saarländer zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte zuvor gestanden, dass er von 2009 bis 2014 die kleine Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht habe. Das Ganze habe begonnen, als das Kind etwa neun Jahre alt gewesen sei.

Geständnis und Entschuldigung vor Gericht

Der voll geständige Mann entschuldigte sich vor Gericht bei dem Mädchen sowie bei dessen Mutter und erklärte sich bereit, ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro an sein mittlerweile volljähriges Opfer zu zahlen. Dieses Verhalten im Strafprozess wirkte zwar deutlich strafmildernd, so der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Trotz Geständnis, Entschuldigung und Täter-Opfer-Ausgleich müsse der Mann aber ins Gefägnis. Denn eine vom Verteidiger beantragte Haftstrafe zur Bewährung sei im konkreten Fall „schlechterdings undenkbar“.

Neue Familie für sexuelle Bedürfnisse ausgenutzt

Zur Begründung des Urteils hieß es weiter: Der Angeklagte habe das ihm anvertraute „Kind zu einem Objekt seiner Begierden gemacht“. Über einen sehr langen Tatzeitraum und in einer Vielzahl von Einzelfällen habe er seine Vertrauensstellung gegenüber dem Mädchen ausgenutzt. Es sei der Lebensgefährte der Mutter des Kindes gewesen, habe mit der Familie zusammen gelebt und sei wie ein Vater oder Stiefvater für das Mädchen gewesen. Dies habe er „schamlos für seine sexuellen Bedürfnisse ausgenutzt“. Das Ganze begann laut Anklageschrift mit einem sexuellen Übergriff im Auto, als der Mann und das etwa neun Jahre alte Mädchen allein unterwegs waren. Es folgten eine Reihe weiterer, regelmäßiger Übergriffe in der heimischen Wohnung. Dabei musste das Kind den Mann anfassen und er fasste sie an. Das Ganze steigerte sich bis hin zu oralen Kontakten.

Sexuelle Übergriffe wirken in den Alltag hinein

Nach Ansicht der Staatsanwältin, die in ihrem Schlussplädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten beantragt hatte, wollte der Angeklagte das kleine Mädchen offenbar zu seiner Sexualpartnerin heranziehen. Das Kind habe sich vor den Übergriffen bestimmte Reizwäsche anziehen oder die Nägel lackieren müssen. Statt dem kleinen Mädchen Schutz und Geborgenheit zu bieten, wie es seine Pflicht gewesen wäre, habe der Mann alltägliche Situationen ausgenutzt. Dies habe dazu geführt, dass die ritualisierten Übergriffe in der Erinnerung des Mädchens nicht allein auf die sexuelle Komponente beschränkt seien, sondern bis heute im Alltag nachwirken und posttraumatische Belastungsstörungen verursachen können.

Junge Frau tritt vor Gericht als Nebenklägerin auf

Die junge Frau war im Prozess als Nebenklägerin anwesend. Sie hatte im Laufe des Verfahrens ein Glaubwürdigkeitsgutachten absolvieren müssen und damit gerechnet, nun auch vor Gericht als Zeugin über ihre Erlebnisse aussagen zu müssen. Dies war nach dem Geständnis des Angeklagten nicht mehr erforderlich. Die junge Frau reagierte darauf mit sichtlicher Erleichterung. Allerdings nutzte die von der Zeugenbetreuung der Justiz begleitete Betroffene den Prozess dazu, sich zu den Folgen der Tat für ihr Leben und auch zu dem Verhalten des Angeklagten vor Gericht äußern. Dabei saß sie dem 32-Jährigen auf der Anklagebank direkt gegenüber. Sie sah in seine Richtung und sagte sinngemäß: Nichts könne das Erlebte ungeschehen oder vergessen machen. Aber das Geständnis des Angeklagten und seine Entschuldigung seien ein Anfang.

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