Freiheit für Saarländer Angeblicher Rohrbomben-Bastler wieder auf freiem Fuß

Saarbrücken · Ein 29 Jahre alter Saarländer, der seine Familie angeblich im August 2017 mit einer selbst gebauten Rohrbombe umbringen wollte, wird nicht in der forensischen Psychiatrie für kranke und gefährliche Straftäter eingesperrt. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

 Die Statue Justizia. (Symbolbild)

Die Statue Justizia. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Der Mann war im September 2017 vorläufig in eine solche Einrichtung eingewiesen worden. Zuvor war er bei einer großen Polizeiaktion festgenommen worden. Die Beamten waren via Notruf von dem Mann und seiner Familie alarmiert worden. Angeblich ging es um einen Sprengstoffanschlag. Vor Ort fand die Polizei ein Stahlrohr mit Sprengstoff und einer leicht angesengten Zündschnur. Nach ersten Aussagen der Angehörigen des Mannes habe dieser die Rohrbombe in ihre Einfahrt geworfen, um sie zu töten.

Vor Gericht äußerten sich die Angehörigen nicht mehr. Damit waren auch ihre früheren Angaben nicht mehr verwertbar. Daraufhin beantragten Staatsanwalt und Verteidiger die Freilassung des 29-Jährigen. Dem folgten die Richter des Landgerichts. Sie alle waren sich darin einig, dass dem Betroffenen ohne die Aussage seiner Angehörigen keine Straftat nachzuweisen war.

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