Alternativen zu Gitter und Gurt

Kreis Neunkirchen. Wem ein Bettgitter hochgeklappt wird, wer mit einem Gurt am Stuhl angeschnallt wird, wessen Tür abgesperrt wird - der kann sich nicht mehr selbstbestimmt ohne fremde Hilfe fortbewegen. Ein sensibler Bereich in der Pflege älterer, verwirrter Menschen. Deshalb verlangen solche Entscheidungen vorab eine richterliche Prüfung

Kreis Neunkirchen. Wem ein Bettgitter hochgeklappt wird, wer mit einem Gurt am Stuhl angeschnallt wird, wessen Tür abgesperrt wird - der kann sich nicht mehr selbstbestimmt ohne fremde Hilfe fortbewegen. Ein sensibler Bereich in der Pflege älterer, verwirrter Menschen. Deshalb verlangen solche Entscheidungen vorab eine richterliche Prüfung. Und einen verantwortungsvollen Umgang seitens der Menschen, die in Einrichtungen pflegen."Es ist schon eine Grauzone", sagt Martin Eisenbeis, Geschäftsführer des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Neunkirchen, beim Besuch unserer Redaktion. Weniger in den Einrichtungen als in der häuslichen Pflege, wo die gesetzliche Vorschriften fehlten.

"Das Thema hat zwar an Aufmerksamkeit gewonnen, verdient aber noch mehr", so Eisenbeis. Deshalb hat der Betreuungsverein mit der Betreuungsbehörde des Landkreises die "Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen" zum Jahresthema seines Veranstaltungskalender 2013 gemacht (siehe "Auf einen Blick"): "Es geht dabei überhaupt nicht um anklagen oder konfrontieren, sondern um sensibilisieren und enttabuisieren."

Im Kreis gibt es laut Eisenbeis derzeit rund 3500 Betreuungsfälle, davon 600 mit Beschlüssen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Das reiche von einer Genehmigung für wenige Tage bis hin zu einer Genehmigung auf Jahre. Arbeitsalltag auch für Johannes Schmidt-Drewniok. Und so wird der Direktor des Amtsgerichts Neunkirchen zum Auftakt der SKFM-Reihe am Dienstag über den rechtlichen Rahmen referieren.

Eine Fixierung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und verletzt Artikel 2 des Grundgesetzes. Rechtlich zulässig ist eine Fixierung nur bei Beschluss durch einen Betreuungsrichter (auf Antrag eines Betreuers oder Bevollmächtigten) oder auch zur Abwendung akuter Gefahren.

Freiheitsentziehende Maßnahmen könnten oft vermieden werden, sagt Martin Eisenbeis und verweist auch auf Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien. Zum einen, wenn man Angst vor Haftungsfolgen nimmt: Lieber fixieren, als dass der Mensch aus dem Bett fällt und sich verletzt, mag ein Pflegender denken. (siehe Veranstaltung am 6. Mai). Zum anderen, wenn man Alternativen zur Fixierung aufzeigt: Statt Bettgitter beispielsweise den Betreuten in ein Niederflurbett legen oder die Matratze mittels einer Schwimmnudel an der Kante erhöhen (siehe Veranstaltung am 18. Juni).

"Einen Königsweg gibt es nicht", stellt Eisenbeis fest. Aber lohnenswert sei sicher Mut, "mehr auszuprobieren, Ideen zu entwickeln".

skfm-nk.de

Foto: Eisenbeis

Auf einen Blick

Veranstaltungen 2013:

Dienstag, 5. Februar, 18 Uhr, Neunkirchen, Konferenzraum Jugendamt: Freiheitsentziehende Maßnahmen, Johannes Schmidt-Drewniok, Direktor Amtsgericht Neunkirchen.

Montag, 6. Mai, 18 Uhr, Haus Hubwald: Freiheitsentziehende Maßnahmen und Haftung. Bernhard Klasen, Direktor des Amtsgerichts Ottweiler.

Dienstag, 18. Juni, 13.30 Uhr, Neunkirchen, Konferenzraum Jugendamt. Fachtagung: Freiheitsentziehende Maßnahmen, welche Alternativen gibt es? Andre Hennig, Diplom-Pflegewirt.

Im September (Datum noch offen) in Illingen, CTT Reha-Klinik: Freiheitsentziehende Maßnahmen aus geriatrischer Sicht. Dr. Johannes Ratermann, Geriatrie Illingen, Bernhard Klasen, Direktor des Amtsgerichts Ottweiler.

Montag, 4. November, 18 Uhr, Neunkirchen, Konferenzraum Jugendamt: Validation - therapeutische Möglichkeit zur Vermeidung von Freiheitsentziehung. Thomas Hans, Caritasverband Neunkirchen.

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