Alkoholiker vergewaltigt Ehefrau: 15 500 Euro Schmerzensgeld

Saarbrücken. Ein bereits einschlägig vorbestrafter 45-jähriger Strafhäftling ist vom Landgericht wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen dieser weiteren Gewalttat erhöhte das Gericht seine Strafe von zwei auf dreieinhalb Jahre.Der Angeklagte ist Alkoholiker. Er verbüßt zurzeit eine Freiheitsstrafe und macht eine Entziehungstherapie in Merzig

Saarbrücken. Ein bereits einschlägig vorbestrafter 45-jähriger Strafhäftling ist vom Landgericht wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen dieser weiteren Gewalttat erhöhte das Gericht seine Strafe von zwei auf dreieinhalb Jahre.Der Angeklagte ist Alkoholiker. Er verbüßt zurzeit eine Freiheitsstrafe und macht eine Entziehungstherapie in Merzig. Jetzt stand er erneut vor Gericht. Er soll spät in der Nacht betrunken nach Hause gekommen sein und von seiner schlafenden Ehefrau Sex verlangt haben. Nach Ansicht des Gerichts wies sie ihn ab, er nahm sich mit Gewalt, was sie ihm verweigerte.Für diese Tat erhöhten die Richter des Landgerichts die derzeit verbüßte Strafe von zwei auf dreieinhalb Jahre. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde erneut angeordnet. Das Urteil kam nach einer Verständigung im Strafprozess zu Stande: Geständnis und Täter-Opfer-Ausgleich gegen eine mildere Strafe. Die Noch-Ehefrau erhält ein Schmerzensgeld von 15 500 Euro, zahlbar in monatlichen Raten in noch nicht bestimmter Höhe.In der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten deutlich, dass er in der Sicherungsverwahrung ende, wenn er noch einmal gewalttätig wird. Indessen erzielte die Verteidigung einen Teilerfolg: Zwei Anklagepunkte wurden fallen gelassen, weil er wegen dieser Übergriffe auf seine Frau bereits vom Amtsgericht Völklingen verurteilt wurde. Die Taten standen erneut in der Anklage, weil damals nur von Körperverletzung, aber nicht von Vergewaltigung die Rede war. Diesen Komplex sah das Gericht aber als Einheit an. jht

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