Nach Beschluss der Schiedsgerichte AfD-Parteitag auf August verschoben

Saarbrücken · Die Saar-AfD will ihren für den vergangenen Sonntag geplanten Parteitag, den das Landes- und das Bundesschiedsgericht untersagt hatten, am 12. August in Quierschied nachholen. Mit einer Gegenstimme habe der Landesvorstand dies am Montagabend beschlossen, sagte AfD-Landeschef Josef Dörr am Dienstag.

Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk darüber berichtet.

Der Landesverband gilt als zerstritten. Parteiinterne Kritiker des Vorsitzenden hatten das Schiedsgericht angerufen. Grund seien Verfahrensfehler beim vergangenen Parteitag im April gewesen, bei dem Satzungsänderungen auf Antrag von Dörr und seinen Anhängern beschlossen worden waren. Für den geplanten Parteitag war erwartet worden, dass eine Abwahl von Parteivize Lutz Hecker angestrebt wird. Hecker, der auch der dreiköpfigen Landtagsfraktion angehört, gilt als Gegenspieler von Landesparteichef Josef Dörr.

Dörr kündigte an, dass die Tagesordnung am 12. August eine andere sein werde. „Irgendeine Abwahl“ sei nicht geplant. Punkt 1 und „der wichtigste Punkt“ werde eher die Nachwahl von zwei ausgefallenen Schiedsrichtern sein, die vom Bundesschiedsgericht zum Landesgremium bestellt gewesen seien. „Das ist nicht in unserem Sinne. Die wollen wir wählen“, sagte der Parteichef. Schließlich sei es auch nicht Sache des Schiedsgerichtes, Politik zu machen: „Das muss der Landesverband selbst machen.“

In die Versammlung gehe er gestärkt, sagte Dörr. Ein Treffen von rund 80 Anhängern habe am Sonntag gezeigt, dass er die Rückendeckung der Mitglieder habe.

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