Acht Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Misshandlung der Ehefrau

Saarbrücken. Weil er seine Ehefrau über Jahre gedemütigt, misshandelt und vergewaltigt hat, muss ein 40-jähriger Mann aus dem Saarland nun ins Gefängnis. Das Landgericht hat ihn wegen Körperverletzung in zehn Fällen, davon drei Mal in Zusammenhang mit Vergewaltigung, zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt

Saarbrücken. Weil er seine Ehefrau über Jahre gedemütigt, misshandelt und vergewaltigt hat, muss ein 40-jähriger Mann aus dem Saarland nun ins Gefängnis. Das Landgericht hat ihn wegen Körperverletzung in zehn Fällen, davon drei Mal in Zusammenhang mit Vergewaltigung, zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.Dies sei die erforderliche und angemessene Strafe für das "Martyrium und die lange Leidensgeschichte" der Frau, so die Richter. Sie hatte von den Übergriffen erst nach der Trennung von ihrem Ehemann bei der Polizei berichtet. Dort und auch vor Gericht beschrieb sie eine nach außen heile Familienwelt, in der 2004 hinter geschlossener Tür die Misshandlungen angefangen hätten. Aus nichtigem Anlass sei sie geschlagen, an den Haaren gezogen, zu Boden geworfen, getreten und aufs Übelste gedemütigt worden. Häufig dann, wenn der Mann betrunken war. Ein aus seiner Sicht falscher Ton, eine Bemerkung oder irgendetwas anders hätten genügt. Mehrfach sei sie dabei verletzt worden. Und zwar so, dass Verwandte, Freunde oder auch Arbeitskollegen es bemerkten. Aus Scham habe sie erzählt, sie habe sich zu Hause verletzt. Ihren Angehörigen habe sie gesagt, sie habe sich auf der Arbeit gestoßen. Besonders schlimm seien die sexuellen Übergriffe gewesen. Der schwerste davon - das Gericht verhängte allein dafür sechs Jahre Haft - ereignete sich an einem Rosenmontag. Ihr Mann hatte sie aufgefordert, Bier aus der Garage zu holen. Sie lehnte dies ab, weil ihre Haare noch nass waren. Daraufhin habe er sie misshandelt und brutal vergewaltigt.

Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Sein Verteidiger sprach von falschen Vorwürfen zu Lasten seines Mandanten und beantragte Freispruch. Aber das Gericht folgte dem Antrag des Oberstaatsanwalts und verurteilte den 40-Jährigen. Dazu erklärte der Vorsitzende Richter: "Wer bei dieser Aussage dabei war, der hat keine Zweifel an der Authentizität der Angaben." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat bereits angekündigt, gegen den Richterspruch Revision einzulegen.

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