Abwassergebühren-Satzung "unwirksam"

Völklingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hat die Erhöhung der Abwassergebühren, die der Völklinger Stadtrat 2011 beschlossen hatte, kassiert. In seinem Urteil hat das Gericht der Stadt Völklingen vorgehalten, dass die Art, in der sie fast 13 Jahre lang Satzungsbeschlüsse öffentlich bekanntgemacht hat, "rechtsstaatliche Mindestanforderungen" verletze

Völklingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hat die Erhöhung der Abwassergebühren, die der Völklinger Stadtrat 2011 beschlossen hatte, kassiert. In seinem Urteil hat das Gericht der Stadt Völklingen vorgehalten, dass die Art, in der sie fast 13 Jahre lang Satzungsbeschlüsse öffentlich bekanntgemacht hat, "rechtsstaatliche Mindestanforderungen" verletze.Um die Änderung der Abwassergebührensatzung - eine Steigerung der Abgaben von 4,73 Euro pro Kubikmeter auf 5,29 Euro pro Kubikmeter - hatte es Ende 2011 im Rat Streit gegeben. Grüne und Linke hatten gefordert, Völklingen möge eine gesplittete Abwassergebühr einführen, wie es sie bei den meisten Nachbarkommunen gibt. Die Ratsmehrheit hielt jedoch daran fest, die Gebühr allein nach dem Frischwasserverbrauch zu berechnen. Die Linken reichten Beschwerde beim Landesverwaltungsamt ein. Das meldete Zweifel an den Völklinger Kalkulationen an. Wasser auf die Mühlen der Linken - sie unterstützten eine Völklingerin, die Normenkontrollklage erhob gegen die Abwassersatzung. Diese Klage hatte nun Erfolg.

Mit der Frage, ob Völklingen seine Abwassergebühr splitten muss, hat sich das Gericht dabei gar nicht befasst: "nicht entscheidungserheblich". Denn die Satzungsänderung sei "mangels einer den rechtlichen Vorgaben genügenden öffentlichen Bekanntmachung nicht in Kraft getreten" und schon deshalb unwirksam.

Hintergrund: Bis 2012 hieß es in der einschlägigen Völklinger Satzung, öffentliche Bekanntmachungen der Stadt seien im "Völklinger Stadtanzeiger" zu lesen. Den aber gibt es seit Januar 1999 nicht mehr. Öffentliche Bekanntmachungen stehen seither im "Wochenspiegel" - unproblematisch, argumentierte die Verwaltung, weil der ja den "Stadtanzeiger" übernommen habe. Nein, sagt das Gericht: Kommunen müssen das Organ, in dem sie ihre Bekanntmachungen veröffentlichen, namentlich benennen.

Fast 13 Jahre lang ist das in Völklingen versäumt worden. Denkbar, dass das OVG-Urteil nun auch Folgen hat für die Gültigkeit anderer städtischer Satzungen. > Weiterer Bericht folgt.

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