Abwasser-Gebühr in Merzig steigt

Merzig. Nach monatelangem öffentlichen Streit haben die Parteien im Merziger Stadtrat einen Kompromiss bei der Neuregelung der Abwassergebühren erzielt. Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag die neue Gebührenstaffelung, die ab 1. März gelten soll und von den Fraktionen im Rat mit Ausnahme der FDP vor der Sitzung ausgehandelt worden war

 Ab März steigt die Abwassergebühr in Merzig um 69 Cent. Foto: SZ

Ab März steigt die Abwassergebühr in Merzig um 69 Cent. Foto: SZ

Merzig. Nach monatelangem öffentlichen Streit haben die Parteien im Merziger Stadtrat einen Kompromiss bei der Neuregelung der Abwassergebühren erzielt. Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag die neue Gebührenstaffelung, die ab 1. März gelten soll und von den Fraktionen im Rat mit Ausnahme der FDP vor der Sitzung ausgehandelt worden war. Die Vertreter der Freien Demokraten sowie ein CDU-Ratsmitglied stimmten gegen den Kompromiss (die SZ berichtete bereits).

Gundgebühr von vier Euro

Dieser Kompromiss sieht vor, dass zum 1. März die Abwassergebühr um 69 Cent je verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser erhöht wird. Gleichzeitig wird erstmals eine Grundgebühr von vier Euro im Monat je Haushalt eingeführt. Bislang richtet sich die Abwassergebühr in Merzig nach dem so genannten einheitlichen Frischwassermaßstab. Das heißt, als Grundlage für die Berechnung der Gebührenzahlung dient allein die Menge des aus dem Leitungsnetz entnommenen Frischwassers. Allerdings wird das Gebührensystem beim Abwasser in Merzig ab 2013 grundlegend umgestellt: Dann wird auch in der Kreisstadt eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt, wie sie von der SPD, den Grünen und den Freien Wählern favorisiert worden war (siehe Infokasten). Die genauen Gebührensätze für dieses Modell stehen noch nicht fest. Im Kreis Merzig-Wadern gibt es eine gesplittete Gebühr bislang in Beckingen, Weiskirchen, Losheim und Wadern.

Eigentlich hätte der Rat bereits in seiner letzten Sitzung 2010 eine Anhebung der Abwasser-Gebühr beschließen müssen, denn die bisherige Gebührenhöhe von 3,72 Euro je Kubikmeter Wasser hatte bei weitem nicht mehr ausgereicht, um die Kosten zu decken. So hatte der Wirtschaftsplan des städtischen Abwasserwerkes bereits 2010 mit einem Minus von 650 000 Euro geschlossen, ein noch höheres Defizit wäre von den Aufsichtsbehörden nicht geduldet worden. Allerdings hätte der Kubikmeterpreis bei Beibehaltung der bisherigen Regelung nach Berechnungen der Verwaltung um satte 86 Cent steigen müssen - ein Plus von 23 Prozent. Eine solch deftige Erhöhung erschien den Fraktionen im Rat als nicht tragbar. So verständigte man sich darauf, bis zur nächsten Ratssitzung über eine Neuregelung des Gebührenmodells zu verhandeln.

FDP sagt Nein

Diese Verhandlungen endeten mit dem geschilderten Kompromiss, den der SPD-Fraktionsvorsitzende Dieter Ernst stellte im Rat vorstellte. Er unterstrich, dass sich die Fraktionen bei ihren Gesprächen einig gewesen seien, dass die Abwasser-Gebühr kein parteipolitischer Zankapfel werden sollte. Dass die FDP bei der Konsensrunde nicht mit am Tisch saß, habe organsiatorische Gründe gehabt. Aber die Freidemokraten verweigerten dem Kompromiss aus einem anderen Grund die Zustimmung, wie ihr Sprecher Patrick Maurer sagte: "Wir können diesem Modell nicht zustimmen, weil es die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr beinhaltet." Die FDP hatte diese, ebenso wie bislang auch die CDU, strikt abgelehnt.

Da bei der gesplitteten Gebühr auch die Größe der versiegelten Fläche auf einem Grundstück eine Rolle spielt, muss die Stadt bis 2013 ermitteln, wie groß diese Fläche bei jedem Haushalt ist. Dies soll auf dem Wege der Selbstauskunft durch die Bürger geschehen, um den organisatorischen und finanziellen Aufwand niedrig zu halten. Die Korrektheit der Angaben soll stichprobenartig überprüft werden.

Stichwort

Die gesplittete Abwassergebühr trennt zwischen dem Schmutzwasser, das dadurch entsteht, dass der Verbraucher Wasser aus dem Leitungsnetz entnimmt und später in die Kanalisation einleitet, und dem Niederschlagswasser, das über die Dachflächen von Wohnhäusern oder Garageneinfahrten in die Kanalisation gelingt.

Einerseits erfasst man die Fläche, die auf jedem Grundstück durch Wohngebäude und anderes versiegelt wird, so dass dort kein Regenwasser im Erdreich versickern kann. Diese versiegelte Fläche dient als Richtgröße für die Berechnung der Niederschlagswasser-Gebühr:

Je Quadratmeter wird ein bestimmter Gebührensatz erhoben. Dazu kommt die (höhere) Schmutzwassergebühr, für deren Berechnung die entnommene Frischwassermenge als Maßstab herangezogen wird. cbe

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