Streit im Drogenmillieu 45-jähriger Saarbrücker wegen Totschlag vor Gericht

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 15.02.2018 gegen einen 45 Jahre alten Deutschen aus Saarbrücken wegen Totschlags Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken – Schwurgericht - erhoben.

 In einem Hochhaus auf der Folsterhöhe in Alt-Saarbrücken wurde am 14.11.2017 die Leiche eines 41 Jahre alten Mannes entdeckt.

In einem Hochhaus auf der Folsterhöhe in Alt-Saarbrücken wurde am 14.11.2017 die Leiche eines 41 Jahre alten Mannes entdeckt.

Foto: BeckerBredel

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, sich zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt am 14.11.2017 - jedenfalls zwischen 10.22 Uhr und 15.58 Uhr - in die Wohnung des später getöteten 41-jährigen russischen Staatsangehörigen Igor Z., Im Königsbruch, Saarbrücken, begeben zu haben und dort dem Z. mit einem von ihm mitgebrachten Messer, das eine Klingenlänge von circa 11,6 cm aufwies, insgesamt zwanzig Messerstiche in Gesicht, Rücken sowie dessen rechte und linke Flanke versetzt zu haben, wodurch das Opfer unmittelbar an diesen Verletzungen verstarb, wie es vom Angeschuldigten erkannt und auch angestrebt war.

Hintergrund der Tat soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Drogenabhängigkeit des Angeschuldigten sein, der durch das spätere Opfer offenkundig mit Drogen versorgt worden ist. Der Angeschuldigte soll im Anschluss an die Tat das Handy des Opfers sowie Geld und Betäubungsmittel aus einer Holzkiste entwendet haben, welche auf dem Schreibtisch stand. Er soll anschließend die Wohnung verlassen und die Tatwaffe auf einer Wiese hinter dem Anwesen Königsbruch 9 entsorgt haben, wo sie später aufgefunden werden konnte.

Der seit dem 30.11.2017 in Untersuchungshaft befindliche, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits erheblich vorbestrafte Angeschuldigte hat die Tatbegehung gegenüber der die Mordkommission leitenden Ermittlungsbeamtin bei seiner Festnahme kurz eingeräumt, macht allerdings seither von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird ein Tatnachweis gegen den Angeschuldigten insbesondere auf der Basis der Würdigung der Sachbeweise (Blutantragungen des Angeschuldigten an der Tatörtlichkeit wie auch am Tatmesser) zu führen sein. Hinweise auf das Vorliegen von Mordmerkmalen haben die Ermittlungen indes nicht erbracht.

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