43-Jähriger wegen Vergewaltigung der Tochter zu Haftstrafe verurteilt

Saarbrücken · Vier Jahre und sechs Monate Gefängnis: Ein 43-jähriger Saarländer muss sich wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Inzest verantworten. Opfer war seine eigene Tochter, die sich lange nicht traute, zur Polizei zu gehen.

Das Landgericht hat einen Saarländer wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Inzests zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei diesem Strafmaß ist eine Strafaussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

Der Angeklagte ist ein 43-jähriger Mann und lebt inzwischen in Rheinland-Pfalz. Zwischen 2006 und 2007 soll es zu zahlreichen Übergriffen an seiner Tochter gekommen sein. Die heute 25-Jährige hatte lange Zeit Angst, zur Polizei zu gehen. Sie glaubte, sie habe sich ebenfalls strafbar gemacht, weil sie sich nicht energisch genug wehrte. Nach Jahren brach sie nun ihr Schweigen.

Die Übergriffe begannen, als das Mädchen 17 Jahre alt war. Der Angeklagte gab ihr Drogen und begann mit Zärtlichkeiten, später kam es zu gewaltsamen Sex. Vor Gericht berichtete sie: Ihre Eltern hätten sich getrennt, als sie noch ein Kleinkind war. Ihren Vater habe sie lange nicht gekannt. Als Teenager begann sie, den Vater ausfindig zu machen. Sie fand ihn in Niedersachsen. Er lebte bei einer Frau in einer neuen Partnerschaft und lud sie zu sich ein. Aus einem normalen Besuch wurde schließlich ein ständiges Bleiben. Der Vater - der Angeklagte - habe sich in der neuen Familie sehr aggressiv und gewalttätig gezeigt. Schließlich begann er das Verhältnis zu seiner Tochter. Als seine zweite Frau dies mitbekam, musste er die Wohnung verlassen.

Das Mädchen stand vor einer schwierigen Wahl: bei der Stiefmutter bleiben oder zurück zur Mutter, die sie nicht mehr wollte. So blieb sie bei dem Vater. Sie zogen in seine saarländische Heimat und das inzestuöse Verhältnis setzte sich fort. Er setzte sie unter Drogen, um möglichen Widerstand zu brechen. Sie wehrte sich nicht oder nur schwach, damit es schneller vorbei gehe.

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